Ab wann steht mir ein Firmenfahrzeug zu?

Der Firmenwagen ist ein wichtiges Statussymbol! Unternehmer und Geschäftsführer sollten die Symbolwirkung eines Firmenfahrzeugs auf viele Menschen nicht unterschätzen. Es gibt zwar keine exakte Regel, ab wann einem Mitarbeiter ein Firmenfahrzeug zusteht, aber im Bereich des Handlungsbevollmächtigten sollte man darüber bereits nachdenken und für Prokuristen und Geschäftsführer darf der Dienstwagen keine Diskussion mehr sein. Über die Größenordnung des Autos kann man nur im betrieblichen Umfeld entscheiden. Es reicht im Abteilungsleiterbereich ein kleiner Mittelklassewagen und ab Prokurist sollte es schon im Bereich der kleineren Nobelkarossen sein.

Soll ich für den Firmenwagen auf Gehalt verzichten? Oft wird in Betrieben mit dem Erhalt eines Firmenwagens über eine Gehaltsminderung oder mindestens einen Verzicht auf eine Gehaltserhöhung gesprochen. Grundsätzlich ist ein Firmenfahrzeug für den Angestellten viel Wert und es ist anzunehmen, dass eine Gehaltserhöhung im Abteilungsleiter- oder Prokurabereich niemals den Wert eines Firmenwagens ausmacht. Zu den Anschaffungs- und Betriebskosten muss man natürlich noch den Wertverlust und insbesondere die Unterhaltung des Autos rechnen.

Was kostet mich ein Firmenwagen im Monat? Für einen Firmenwagen, der auch zur privaten Nutzung freigegeben ist, muss der Angestellte im Monat ein Prozent des Listenpreises für das Fahrzeug versteuern. Dabei ist es völlig gleichgültig, ob es sich um einen Neuwagen oder einen Gebrauchtwagen handelt. Es muss grundsätzlich der Neupreis des Autos zuzüglich aller Extras zum Listenpreis, also ohne irgendwelche Nachlässe oder Rabatte, eingesetzt werden.

Autor: cpb | Veröffentlicht am Dienstag, 16. November 2010
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