Abgeltungssteuer: Welche Auswirkungen gibt es auf die Geldanlage?
Kursgewinne, Dividenden und Zinserträge unterliegen seit Januar 2009 der Abgeltungssteuer von 25%. Der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer kommen noch hinzu. In der Regel wird die Abgeltungssteuer beim kontoführenden Institut abgeführt. Mit ihrem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern mussten bislang Anleger, deren Freibetrag (inklusive Werbungskostenpauschale) von 802 € bei Ledigen und 1.602 € bei Verheirateten ausgeschöpft war, die erwirtschafteten Zinsen in voller Höhe und die Dividenden zur Hälfte. Steuerfrei waren Kursgewinne grundsätzlich nach 12 Monaten Haltedauer.
Diese Regelung fiel mit der Einführung der Abgeltungssteuer weg. Nur noch steuerfrei sind Kursgewinne bei Wertpapieren, die bis zum ein 30.12.2008 erworben wurden. Unabhängig von der Anlagedauer unterliegen Kursgewinne aus Wertpapier-Kauf ab dem 1.1.2009 der 25-prozentigen Abgeltungssteuer.
Durch eines von drei wesentlichen Anlagekriterien, nämlich die Rendite der Altersvorsorge oder Geldanlage, wird die Besteuerung beeinflusst. Niemals sollte allerdings die Rendite das alleinige Entscheidungskriterium sein. Bei einer 20-Jährigen Anlage erscheint ein Zins von 8% per annum zwar äußerst interessant, doch wenn man sein Geld in fünf Jahren braucht, nützt einem dieses Angebot nichts. Immer individuell zu bewerten ist deshalb das zweite Anlagekriterium, die Flexibilität.
Dass diese nicht ohne Risiko in Aussicht gestellt wird, sollte man zudem bei 8% Rendite pro Jahr einkalkulieren. Das dritte Anlagekriterium ist nämlich Risiko. Und Risiken tragen möchte nicht jeder. Auch eine „richtige“ Risikobereitschaft existiert nicht. Denn die Risikobereitschaft ist für jeden einzelnen ausschließlich subjektiv zu definieren und muss in der Entscheidung berücksichtigt werden. Steuerliche Aspekte werden deutlich relativiert, wenn man eine Anlageentscheidung anhand der drei relevanten Kriterien Risiko, Flexibilität und Rendite analysiert.
Einen Teil der Erträge, die sie mit Kursgewinnen erzielen, müssen Besitzer von Aktienform und Aktien seit Januar 2009 an den Fiskus abtreten. Auch für Sparer, die mit Aktienfonds eine Altersvorsorge aufbauen möchten, ist dies ein herber Einschnitt. Da beispielsweise bei der privaten Rentenversicherung weiterhin die Besteuerung der Hälfte der Erträge zum individuellen Steuersatz gilt, kommen diese Versicherungsprodukten bei der Besteuerung günstiger davon.
Weitere Tipps und Ratschläge erteilt dahingehend die Verbraucherzentrale.
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