Altersvorsorge: wie funktioniert ein Riester-Vertrag?

Generell können im Rahmen der Riester-Förderung sowohl Arbeitnehmer wie auch rentenversicherungspflichtige Selbständige, Arbeitslose und verheiratete, nicht erwerbstätige Ehepartner bzw. Elternteile, die sich um ein unter dreijähriges Kind kümmern, in den Genuss von staatlichen Fördergeldern oder Steuervergünstigungen kommen.

Bedingung ist, dass ein zertifizierter Riester-Vertrag zur Förderung der Versorgung im Alter abgeschlossen wird, in den je nach Einkommen ein bestimmter Eigenanteil an Sparleistungen eingezahlt wird. Das Finanzamt prüft im Einzelfall, was für den Sparer günstiger ist, so dass man entweder die Altersvorsorgezulage oder die Möglichkeit eines Sonderausgabenabzugs bis maximal 2100,- € jährlich erhält. Die staatliche Grundzulage beläuft sich derzeit auf maximal 154,- € jährlich, wobei pro Kind mit bestehendem Kindergeldanspruch ein weiterer Zuschuss in Höhe von 185,- € gezahlt wird (bei Kindern, die nach dem 1.1.2008 geboren wurden, beträgt der Zuschuss 300,- €).

Ein Riester-Sparvertrag ist pfändungssicher und wird auch nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Zudem erhält man eine feste Rentengarantie, die auch im Todesfall bis zum Ende der Garantiezeit auf den Ehepartner übertragen werden kann. Während man in der Ansparphase Steuervorteile erzielen kann, muss die spätere Rente uneingeschränkt mit dem dann geltenden persönlichen Steuersatz versteuert werden. Hinzu kommt, dass eine Auszahlung des Sparvertrages nur als Leibrente zugelassen ist, von der maximal 30 % als Teilauszahlung beantragt werden können.

In den letzten Jahren wurden neben Bank- und Fondssparplänen sowie Rentenversicherungsverträgen auch immer mehr Bausparverträge und Bankdarlehen zur Finanzierung selbstgenutzter Immobilien gefördert. Das Eigenheim hat damit einen festen Platz in der staatlich geförderten Altersversorgung erhalten.

Autor: cv | Veröffentlicht am Montag, 6. September 2010
Tags: Altersvorsorge Steuern Geld Finanzamt Förderung Geld sparen