Arten von Bürgschaften: Wie kann man für andere bürgen? Soll man das überhaupt machen?
Eine Bürgschaft für einen anderen zu übernehmen, ist immer eine heikle Angelegenheit. Bürgschaften sind zusätzliche Sicherheiten, die sich der Schuldner geben lässt, um im Falle eines Zahlungsverzuges oder Zahlungsausfalls eine zweite Person zu haben, die für die Rückzahlung verantwortlich gemacht werden kann.
Es gibt verschiedene Arten von Bürgschaften. Die selbstschuldnerische Bürgschaft ist die, mit der der Bürge am schnellsten in die Zahlungsverpflichtung einbezogen werden kann. Unterschreibt man eine solche, kann man vom Geldgeber sofort, nach dem der Schuldner seiner Zahlungsverpflichtung nicht mehr nachkommt, zur Zahlung aufgefordert werden. Aus dieser Bürgschaft kann auch problemlos ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden. Eine sehr gefährliche Angelegenheit!
Daneben gibt es noch Bürgschaften, die etwas eingeschränkter sind. Bei der Zeitbürgschaft wird ein bestimmter Zeitrahmen festgelegt. Man bürgt also nur zeitlich beschränkt. Eine Beschränkung des Betrages wird in der Höchstbetragsbürgschaft vereinbart. Damit wird vermieden, das Verzugszinsen oder Gebühren, die Bürgschaft unberechenbar hoch werden lassen. Die Ausfallbürgschaft setzt zwar keine zeitlichen oder betragsmäßigen Begrenzungen, allerdings greift diese erst, wenn der eigentliche Schuldner zahlungsunfähig ist, und alle Versuche der Bank fehlgeschlagen sind.
In jedem Fall sollte man sich genau überlegen, ob und in welcher Höhe man eine Bürgschaft für einen anderen übernimmt. Denn schnell sitzt man durch diese Unterschrift auf einen riesigen Schuldenberg, für den man vielleicht Jahre braucht, ihn abzutragen.
Autor: ck | Veröffentlicht am Donnerstag, 3. Februar 2011
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