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Aufstockungsbetrag in die Rentenversicherung: was ist das?

Wer einen Nebenjob oder besser gesagt, eine geringfügige Beschäftigung – auch Minijob genannt – aufnimmt, wird in der Regel vom Arbeitgeber gefragt, ober er den Aufstockungsbetrag für die Rentenversicherung wünscht. Wohl die Wenigsten können sich unter diesem Begriff etwas vorstellen. Für einige lohnt es sich allerdings darüber nachzudenken, ob die diese Aufstockung nicht doch bezahlen wollen.

Grundsätzlich ist es so, dass bei einem Minijob keine Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden, sondern lediglich der Arbeitgeber pauschale Abgaben bezahlt. Dieser Pauschalbetrag setzt sich zusammen aus 13% Krankenversicherung und 15% Rentenversicherung. Nun wird keiner der beiden Beträge in die Versicherung des Arbeitnehmers einbezahlt, sondern soll für die Zuschüsse, die die Staatskasse in die beiden Versicherungssysteme einzahlt, verwendet werden. Hat man sich für die Aufstockung entschieden, wird zusätzlich zu den 15% des Arbeitgebers noch 4,9% vom Arbeitnehmer abgezogen. Die beiden Beträge zusammen ergeben die 19,9%, die zur Zeit als Rentenversicherungsbeitrag von jedem sozialversicherungspflichtig Beschäftigten einbezahlt werden müssen. Der Arbeitnehmer muss also nicht die Hälfte, wie normal üblich, sondern nur 4,9% aufwenden. Aber was bringt das?

Ob man persönlich dadurch einen Vorteil hat, kann nur der zuständige Rentenversicherungsträger im Einzelnen errechnen. Interessant mag das Ganze für die Arbeitnehmer sein, die aus irgendwelchen Gründen nur sehr wenig Beitragsjahre vorzuweisen haben, also die Mindestjahre noch nicht erreicht haben. Auch kann es für die sogenannte Riester-Rente interessant sein. Also ruhig mal genau informieren und dann entscheiden.

Eines sollte allerdings klar sein, hat man sich einmal für diesen Aufstockungsbetrag entschieden, kann man das, solange man bei dem gleichen Arbeitgeber beschäftigt ist, nicht mehr rückgängig machen. Auch wer mehrere Minijobs gleichzeitig hat, ist verpflichtet dies bei allen Arbeitgebern gleich zu handhaben.

Autor: ck | Veröffentlicht am Mittwoch, 27. Oktober 2010
Tags: Versicherung Sozialversicherung Nebenjob Geld verdienen Minijob Rente Rentenversicherung