Ausbildung und Weiterbildung: staatliche Förderungen helfen!
Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland hat sich entschlossen Weiterbildungsmaßnahmen für Arbeitnehmer zu fördern. Grund für diese Initiative der Regierung ist die OECD Bildungsstudie, wonach Deutschland nur im Mittelfeld liegt. Besondere Schwächen gibt es bei den Älteren und geringqualifizierten. Dabei ist die Bildung und Qualifikation ja eine Säule des wirtschaftlichen Wachstums und wird in der heutigen Zeit immer wichtiger. Diese Förderung besteht aus drei Komponenten für unterschiedliche Zielgruppen: Dem Bildungsgutschein, das Weiterbildungssparen und dem Weiterbildungsdarlehen.
Der Prämiengutschein ist ein Zuschuss zu den Weiterbildungskosten. Der Staat stellt bis zu 154 Euro bereit, wenn der Arbeitnehmer mindestens diesen Betrag auch selber aufbringt. Also teilen sich hier Staat und Arbeitnehmer die Kosten. Allerdings setzt dieser Gutschein eine Beratung sowie ein niedriges Einkommen voraus. Man kann aber auch Weiterbildungsguthaben ansparen. Dazu kann man Gelder aus dem Guthaben seiner vermögenswirksamen Leistungen herausnehmen, ohne dass man die Arbeitnehmer Sparzulage verliert.
Normalerweise kann man ja vermögenswirksame Leistungen erst nach sieben Jahren entnehmen, ohne Schaden haben. Für Arbeitnehmer, auf die die Bedingungen der ersten beiden Komponenten nicht zutreffen, gibt es das Weiterbildungsdarlehen. Dieses ist unabhängig von Form und Höhe des Einkommens, selbst auf eine Bonitätsprüfung wird verzichtet. So kann jeder auch teurere Weiterbildungsmaßnahmen genießen.
Man kann diese Komponenten einzeln oder auch im Mix in Anspruch nehmen. Laut der Regierung wurden 45 Millionen Euro für 3 Jahre zu Verfügung gestellt, um dieses Paket entsprechend und unbürokratisch umzusetzen.
Autor: fv | Veröffentlicht am Donnerstag, 20. Mai 2010
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