Bankenaufsicht: Rechte und Pflichten
In Deutschland unterliegen alle Banken, ganz gleich ob Direktbank oder Filialbank, der Bankenaufsicht. Diese übernimmt in erster Linie die staatliche Aufsicht über den Finanzmarkt und hat daher die Tätigkeiten der Banken immer genau im Blick.
Durch die Bankenaufsicht wird auch die Erlaubnis gegeben, den Geschäftsbetrieb eines Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituts überhaupt aufzunehmen. Daneben kümmert sie sich um die Kontrolle der laufenden Geschäfte und achtet dabei auf die Einhaltung der Vorschriften über das Eigenkapital, die Liquidität, die Begrenzung von Beteiligungen sowie Depotprüfungen. Die Bankenaufsicht hat dabei das Recht auch Geldinstitute schließen zu lassen, wenn sich diese etwas zu Schulden kommen lassen. Auch wenn Banken über zu wenig Eigenkapital verfügen, kann die Bankenaufsicht die Gewinnausschüttung, Entnahmen und die Gewährung von Krediten beschränken. Daneben trifft aber auch die Banken eine Pflicht, gegenüber der Bankenaufsicht. Sie unterliegen Anzeige- und Meldepflichten, was sich vor allem auf Monatsbereichte und Jahresabschlüsse sowie auf die Anzeige von Millionenkrediten und Großkrediten bezieht.
Im Übrigen: man muss die Begriffe Bankenregulierung und Bankenaufsicht ganz klar voneinander unterscheiden, was in der Praxis nicht immer der Fall ist. Unter der Bankenregulierung ist eigentlich die Festlegung bestimmter Regeln zu verstehen. Die Bankenaufsicht hingegen ist dafür zuständig, dass die festgelegten Regeln auch in die Tat umgesetzt und jederzeit befolgt werden.
Autor: kb | Veröffentlicht am Montag, 22. März 2010
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