Bankgeheimnis in Deutschland: Definition und Nutzen
Unter dem Bankgeheimnis in Deutschland versteht man in erster Linie die Pflicht eines Kreditinstituts über kundenbezogene Tatsachen Stillschweigen zu bewahren. Somit dürfen laut der Definition des Begriffs Bankgeheimnis durch den Bundesgerichtshof keine Auskünfte über Kunden getroffen werden, die sich aus den Geschäftsbedingungen zwischen dem Kreditinstitut und dem Kunden ergeben.
Von dieser Verschwiegenheitspflicht gibt es allerdings eine Ausnahme. Somit dürfen Kreditinstitute in gesetzlich geregelten Fällen Auskünfte erteilen. Sie müssen sogar in einem solchen Fall bestimmten behördlichen Einrichtungen auf deren Verlangen die entsprechenden Informationen zur Verfügung stellen.
Eingerichtet wurde das Bankgeheimnis in Deutschland, wie auch in vielen anderen Ländern, zum Schutz der Privatsphäre eines jeden Menschen. Dennoch steht das deutsche Bankgeheimnis in einem Konflikt mit dem Anspruch des Staates und der Steuerzahler, dass eine gerechte Besteuerung von Vermögen und Zinseinnahmen erfolgt. Aus diesem Grunde hat man in Deutschland auch das Bankgeheimnis im Rahmen der Einführung des Zinsabschlags gelockert. Weiterhin wurde das Bankgeheimnis mit der Einführung des Kontenabrufsverfahrens weiter geschwächt.
Im Vergleich zu anderen Ländern ist das deutsche Bankgeheimnis nicht durch Gesetzt geregelt. Dennoch sieht es der Gesetzgeber und damit die Rechtssprechung als bestehend an und ist daher als Gewohnheitsrecht offiziell anerkannt. Immerhin gibt es das Bankgeheimnis in Deutschland schon seit dem Jahre 1619.
Autor: kb | Veröffentlicht am Dienstag, 22. Juni 2010
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