Bankvollmacht: Vorsorge für Schicksalsschläge
Sicher gibt jeder nur ungern seine Bankgeschäfte aus der Hand und möchte diese so lange wie möglich selber führen. Aber man kann schneller in die Situation kommen nicht mehr selber in der Lage zu sein, handeln zu können, als einem lieb ist. Mit einer Bankvollmacht kann man selber bestimmen, wem man im Fall der Fälle sein Vermögen anvertraut.
Niemand ist vor Schicksalsschlägen gefeit, und so kann man nach dem Sprichwort „Unverhofft kommt oft“, nie sicher sein, ob man am nächsten Tag noch im Besitz seiner geistigen Kräfte ist und seine Bankgeschäfte erledigen kann. Eine Krankheit oder ein Unfall ist schnell geschehen. Gut ist in diesem Fall, wenn man eine Bankvollmacht hinterlegt hat, die regelt, wer die Bankgeschäfte weiterführen kann. Andernfalls greift das Amtsgericht ein und bestellt einen Betreuer, da die Angehörigen nicht automatisch berechtigt sind.
Es empfiehlt sich einer Vertrauensperson eine Konto- / Depotvollmacht zu erteilen. Es ist keine Generalvollmacht. Eher ist es eine genau bezeichnete und umrissene Anweisung, welche Bankgeschäfte die Vertrauensperson im Namen und zum Wohle des Inhabers wahrnehmen darf. Hier beraten die Banken gerne und halten entsprechende Vordrucke bereit. Wichtig ist in diesem Zusammenhang zu wissen, dass man eine Kontovollmacht jederzeit widerrufen kann. Nach dem Tode des Bankkunden übernehmen diese Funktion seine Erben, wobei es sich empfiehlt, dass die Erbfolge ebenfalls genau geregelt ist, damit es nicht zu Streitigkeiten kommt.
Autor: fv | Veröffentlicht am Dienstag, 27. April 2010
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