Begriffsabgrenzung: Selbstständige und Freiberufler

Manche glauben, dass Selbstständige und Freiberufler ein und das selbe sind. Oft werden sie daher auch gerne in einem Atemzug erwähnt. Dennoch gibt es hierbei Unterschiede. Ein Freiberufler unterliegt gesetzlichen Richtlinien. Es gibt Berufe, die unter die Bezeichnung Freiberufler fallen. Diese müssen nicht als Gewerbe angemeldet werden. Es wird zudem an das Finanzamt keine Umsatzsteuer entrichtet, sondern die Einkommensteuer. Möchte man als Freiberufler Angestellte beschäftigen, dann muss der Freiberufler die leitende Stelle innehaben. Eine Vertretung, die die Aufgaben überträgt darf es nicht geben.

Es gibt vier Berufsgruppen, die man als freie Berufe nennen kann. Als erstes zählen alle Heilberufe darunter. Das sind Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Krankengymnasten, Hebammen, Heilmasseure und Diplom-Psychologen. In die zweite Berufsgruppen fallen alle Berufe, die mit der Steuer, dem Recht oder der Wirtschaft zu tun haben. Das sind Berufe wie Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, beratende Volks- und Betriebswirte und vereidigte Buchprüfer. In der dritten Gruppe befinden sich alle, die naturwissenschaftliche oder technische Berufe ausüben. Das können unter anderem Vermessungsingenieure, Handelschemiker, Architekten, Lotsen und Sachverständige sein. Zu guter Letzt gibt es noch die Kulturberufe in der vierten Gruppe. Hierunter fallen alle Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Wissenschaftler, Künstler, Schriftsteller, Lehrer und Erzieher.

Wer einen der oben erwähnten Berufe ausübt ist ein Freiberufler. Es gibt auch viele Grenzfälle, bei denen man sich nicht sicher ist, ob man nun Freiberufler ist oder nicht. Ist man sich unsicher, sollte man einfach beim Gewerbeamt einmal nachfragen.

Autor: bm | Veröffentlicht am Dienstag, 13. April 2010
Tags: Freiberufler Gewerbeamt Selbstständig Berufsgruppen Richtlinien Gesetze