Beruf Rechtspfleger: Studium, Verdienst und Karriere
Rechtspfleger sind nach dem Studium an einer Fachhochschule Beamte im gehobenen Dienst. Sie haben vielseitige Aufgaben im Bereich der Justiz und sind genau wie auch Richter nicht abhängig von Weisungen Vorgesetzter, sondern handeln nach Recht und Gesetz.
Ein Anwärter muss drei Jahre im Vorbereitungsdienst absolvieren und anschließend die Rechtspflegerprüfung bestehen. Jeder der diesen Weg einschlagen möchte, muss mindestens 18 Jahre alt und Deutscher oder EU Bürger sein. Die späteren Aufgabengebiete eines Rechtspflegers sind so vielfältig wie in kaum einem anderen Beruf bei der Justiz. Im Folgenden nenne ich einige Beispiele für spätere etwaige Tätigkeitsgebiete: Grundbuchrecht, Vormundschaftsrecht, Handelsregister, Partnerschaftsregister, Mahnverfahren, Zwangsverwaltung, Insolvenzverwaltung und vieles mehr.
Während des dreijährigen Studiums absolvieren die Anwärter Praktika bei Staatsanwaltschaften und Gerichten. Für die Dauer der Ausbildung sind sie Beamten auf Widerruf. Die einzelnen Abschnitte sind aufgeteilt in ein zehn Monate langes Grundstudium, eine berufspraktische Studienzeit von drei Monaten, ein erstes Hauptstudium von acht Monaten, eine berufspraktische Studienzeit von acht Monaten, eine berufspraktische Studienzeit von neun Monaten und ein zweites Hauptstudium von sechs Monaten. Nach erfolgreicher Prüfung der Rechtspflegerprüfung erhalten sie den Titel Diplom Rechtspfleger/in FH.
Bewerbungen werden ausschließlich an das jeweilige Oberlandesgericht gerichtet. Augenmerk wird vor allem auf die Fächer Mathematik, Deutsch, Sozialkunde und Fremdsprachen gelegt. Der Bruttoverdienst eines Rechtspfleger liegt in etwa bei 4000 Euro.
Autor: as | Veröffentlicht am Freitag, 21. Mai 2010
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