Bewerbung: mit Referenzen (Auskunftspersonen)?
Referenzen, das sind Personen oder ehemalige Geschäftspartner, die über einen Bewerber Auskunft geben können. Der Bewerber sollte sich aber absolut sicher sein, dass diese Auskunft auch ehrlich und positiv ist, und der als Referenz Benannte sollte informiert und damit einverstanden sein, als Referenz genannt zu werden.
Die Angabe von Referenzen wird im allgemeinen nur im Bereich der leitenden Angestellten oder bei Stellen gefordert, die besonderes Vertrauen verlangen, etwa bei einem Kassierer. Da kann auch ein polizeiliches Führungszeugnis gefordert sein, in dem eventuelle Straftaten verzeichnet wären. Von sich aus sollte man Referenzen nur dann anbieten, wenn die benannte Person beispielsweise in dem Unternehmen beschäftigt ist, bei dem man sich bewirbt.
Ein anderes Thema ist die Frage, ob ein Unternehmen berechtigt ist, bei früheren Arbeitgebern Auskunft über den Bewerber einzuholen. Der letzte Arbeitgeber, bei dem der Bewerber beschäftigt ist, ist absolut tabu. Doch ist es nicht unüblich, dass frühere Arbeitgeber um eine Auskunft gebeten werden. Der neue Arbeitgeber zeigt damit einerseits, dass der Bewerber für ihn geeignet ist. Andererseits ist er sich beispielsweise über Formulierungen in einem Zeugnis unschlüssig und fragt sicherheitshalber nach, welche Bedeutung der Formulierung beizumessen ist. Das muss nicht negativ für den Bewerber sein.
Um sicherzugehen, dass der derzeitige Arbeitgeber nichts von der Bewerbung erfährt, wird er oft im Lebenslauf nicht namentlich genannt. Das ist zulässig. Doch sollte man damit rechnen, im Vorstellungsgespräch danach gefragt zu werden. Dann sollte man das Unternehmen auch nennen und auf Nachfrage auch sachlich über die Gründe sprechen, die einen Wechsel nahelegen. Auf keinen Fall sollte man den derzeitigen Arbeitgeber schlecht machen oder interne Details nennen. Man darf auch darum bitten, diese Angaben absolut vertraulich zu behandeln.
Autor: gs | Veröffentlicht am Montag, 13. Dezember 2010
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