Businessplan mit Rentabilitätsprognose (DE)
Im Businnessplan werden bestimmte Werte zugrunde gelegt, welche in Zukunft als Unternehmer prognostiziert werden. Bei der Gründung wird den Banken ein ausgewogenes Konzept vorgelegt um ein Gründerdarlehen zu beantragen. Eine sogenannte „Rentabilitätsvorschau“ beinhaltet voraussichtliche Umsätze, Ausgaben, Versicherungsbeiträge sowie diverse andere Zahlen eines Unternehmens.
Der Businessplan informiert das Kreditinstitut und die Agentur für Arbeit detailliert über das unternehmerische Vorhaben. Aufstellungen des Betriebs- und Geschäftsvermögens, Personalplanung gehören in den Unternehmensplan hinein.
Die Agentur für Arbeit bietet für zukünftige Existenzgründer eine finanzielle Unterstützung in Form eines monatlichen Gründerzuschusses an. 90 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld ist die Hauptvoraussetzung um den Gründerzuschuss zu erhalten. 9 Monate lang wird das letzte Arbeitslosengeld gezahlt zuzüglich 300 Euro für die soziale Absicherung. Danach kann ein Zuschuss für weitere 6 Monate von 300 Euro monatlich gezahlt werden, wenn der Gründerzuschuss über die Agentur für Arbeit verlängert wird. Bis August 2006 gab es noch weitere Förderungsmöglichkeiten bei der Agentur für Arbeit. Die Ich-AG war eine sehr beliebte frühere Maßnahme, welche aber im August 2006 durch den Gründerzuschuss abgelöst wurde. Eine fachkundige Stelle muss den Antrag auf den Zuschuss bei der Agentur für Arbeit genehmigen. Als fachkundige Stellen kann die IHK, ein Kreditinstitut oder der Steuerberater ausgewählt werden. Existenzgründer können zusätzlich bei der KFW-Bank ein Gründungsdarlehen beantragen. Dort muss der Businessplan hundertprozentig stimmen, ansonsten wird der Antrag abgelehnt.
Autor: ds | Veröffentlicht am Dienstag, 4. Mai 2010
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