Das neue P-Konto: Geld sicher trotz Kontopfändung?
Ganz neu und seit Juli verbrieftes Gesetz: Das Pfändungskonto, kurz P-Konto, bekommt jeder mit unpfändbarer Sicherheit auf Geld für seinen Lebensunterhalt. Job verloren, falsch investiert, nicht auf die Kosten beim Einkauf geachtet, gepfändet, Schufa Eintrag? Das alles macht vielen Menschen in Deutschland heute große Sorgen. Die Finanzkrise wird zur wirtschaftlichen und persönlichen Krise, wenn das Geld knapp ist und die Schulden so hoch, dass sie nicht mehr beglichen werden können.
Früher konnte das einen Menschen aushebeln, dem drohten die Kontopfändung und der Verlust des Kontos. Die Folgen waren gefährlich. Ohne Konto konnten Mieten nicht mehr überwiesen, ja nicht einmal mehr eine neue Wohnung angemietet werden. Besonders schmerzhaft: Das Gehalt wurde nicht ausbezahlt.
Seit dem Juli 2010 ist das P-Konto nun Recht und Gesetz. Das Pfändungsschutzkonto sichert ein Guthaben von mindestens 985,15 Euro für den Lebensunterhalt. Mindestens diese Summe ist nicht pfändbar. Sie kann unter bestimmten Voraussetzungen erhöht werden. Zum Beispiel bei Sozialleistungen für Partner oder Stiefkinder, Unterhaltsverpflichtungen oder bei laufenden Kosten für eine Krankheit. Einen Nachweis vom Arbeitgeber oder vom Sozialamt bzw. der Familienkasse geben Sie bei der Bank ab. Achtung: Wenn Sie das geschützte Guthaben nicht verbrauchen, dann wird es dem Gläubiger ausgezahlt.
Jeder Inhaber eines Girokontos kann dieses zu einem P-Konto umwandeln. Die Bank oder Sparkasse ist dazu verpflichtet. Und da gibt es einen Wehrmutstropfen an der Sache. Zur Einrichtung eines neuen P-Kontos sind die Banken nicht verpflichtet. Es gibt jedoch eine Zusage der Kreditwirtschaft, dass sie grundsätzlich jeder Person solch ein Konto zur Verfügung stellen wird.
Warnung: Die Verbraucherzentralen raten davor ab, ohne Grund ein P-Konto zu eröffnen. Dies könnte die Kreditwürdigkeit bei der Schufa beeinträchtigen. Außerdem ist das P-Konto in der Regel teuerer als ein normales Girokonto. Das P-Konto kann auch nach der Pfändung des Girokontos eingerichtet werden.
Autor: gw | Veröffentlicht am Freitag, 27. August 2010
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