Die Abtretung von Forderungen

Es gibt eine Reihe von Kreditsicherheiten, welche die Banken von Kreditnehmern verlangen, wenn der Kredit nicht blanko vergeben werden kann. Neben der Bürgschaft, der Verpfändung oder der Grundschuld zählt auch die Abtretung von Forderungen zu den Kreditsicherheiten. Inhalt der Abtretung, die auch als eine Zession bezeichnet wird, ist das Überschreiben einer Forderung auf den Kreditgeber, also in der Regel der Bank. Die kreditgebende Bank wird für die gesamte Kreditlaufzeit die Eigentümerin der Forderung und hat so auch alle Verwertungsrechte.

In den meisten Fällen handelt es sich bei der Abtretung von Forderungen um die Abtretung einer Lebensversicherung, genauer gesagt einer Kapitallebensversicherung. Die Kapitallebensversicherung hat stets einen bestimmten Rückkaufswert, der die Grundlage der Abtretung ist.

Denn die Bank wird ausnahmslos die Höhe des aktuellen Rückkaufswertes als „Wert“ dieser Kreditsicherheit ansetzen. Der Rückkaufswert ist dann faktisch identisch mit dem Beleihungswert und die Bank kann diesen Wert zu einhundert Prozent als Sicherheit ansetzen, da im Zweifelsfalls stets der Rückkaufswert ausgezahlt werden kann.

Damit die Abtretung rechtlich gültig wird, muss der Abtretende eine Zession unterschreiben, in der er der Bank die entsprechende Forderung abtritt. In diesem Fall sind also im Grunde drei Parteien an der Abtretung der Lebensversicherung beteiligt, nämlich der Kreditnehmer als Abtretender, die Bank als neue Eigentümerin der Forderung, und natürlich muss auch die jeweilige Versicherungsgesellschaft von der Abtretung in Kenntnis gesetzt werden.

Autor: os | Veröffentlicht am Montag, 22. November 2010
Tags: Lebensversicherung Konditionen Forderungen Kreditsicherheit Kredite Abtretung Verpfändung