Die Bürgschaft als Kreditsicherheit – eine Alternative?
Als Bürge für die Schulden eines Verwandten oder Freundes gerade zu stehen, ist grundsätzlich problematisch. Aber häufig gerät man in die Situation, dass man sich dazu verpflichtet fühlt.
Sollten auch Sie vor der Entscheidung stehen, eine Bürgschaft zu übernehmen, sollten Sie sich den Spruch aus der Finanzwelt vor Augen hakten: Den Bürgen soll man würgen. Das bedeutet im Klartext: Wer eine Bürgschaft übernimmt, wird im (gar nicht so unwahrscheinlichen) Fall der Fälle zur Kasse gebeten, und zwar bis zum ‚bitteren Ende’. Er wird also ‚gewürgt’. Vor diesem Hintergrund könnte das Zitat auch sagen, dass derjenige, der sich zu einer Bürgschaft durchringt, gewürgt werden sollte für seinen Leichtsinn.
Wenn Sie tatsächlich eine private Bürgschaft unterschreiben, sollten Sie das niemals nur aus edlen Motiven heraus tun. Davon spricht später niemand mehr; und auf einem vielleicht unüberwindbaren Schuldenberg bleiben Sie ganz allein sitzen.
Das uralte Sprichwort ‚Bei Geld hört die Freundschaft auf’ lässt auch die Deutung zu, dass eine Freundschaft, die an Ihrer Weigerung einer Bürgschaftsübernahme zerbricht, wohl keine wirkliche Freundschaft war.
Im Unternehmensbereich erscheint die Bürgschaft in einem ganz anderen Licht. Hier ist es oftmals wirtschaftlich sinnvoll oder sogar notwendig, dass auch ein nicht persönlich haftender Gesellschafter in die Pflicht genommen wird. Gerade schwierige Kreditverhandlungen könnten sonst scheitern.
Sie sollten in diesen Fällen aber bestrebt sein, das finanzielle Risiko für sich selbst möglichst überschaubar zu halten - wenn Sie schon unbedingt eine Bürgschaft eingehen müssen.
Autor: jf | Veröffentlicht am Dienstag, 11. August 2009
Tags: Kredit Schulden Geld Schuldenfalle Bürgschaft Bürge Sicherheit