Die Kredit-Konsolidierung: Kündigung, wenn Kreditnehmer Raten nicht zahlt
Bei der Kredit-Konsolidierung handelt es sich um eine Maßnahme, welche von Kreditinstituten durchgeführt wird, wenn ein Kreditnehmer die vereinbarten Raten für den aufgenommenen Kredit nicht mehr vertragsgemäß bezahlt. Durch das Verfahren der Kredit-Konsolidierung kann das jeweilige Kreditinstitut den finanziellen Schaden, welcher durch das Nichtbezahlen der Kreditraten entsteht, minimieren. Aus diesem Grund wird die Kredit-Konsolidierung von Kreditinstituten besonders schnell durchgeführt, im Idealfall bereits mit dem ersten Ausbleiben einer Kreditrate.
Die erste Maßnahme im Rahmen der Kredit-Konsolidierung ist in der Regel die Kündigung des Kreditvertrages. Diese vorzeitige Kündigung ist möglich, da der Kreditnehmer durch die Nichtzahlung der Raten gegen die vertraglichen Vereinbarungen verstoßen hat.
Die Kündigung hat für den Kreditgeber den Vorteil, dass der noch nicht getilgte Kreditbetrag sofort fällig wird. Zudem verliert der Kreditnehmer zeitgleich den Anspruch darauf, dass dieser den fälligen Betrag in Raten zahlen kann.
Für die Zahlung des Restbetrages erhält der Kreditnehmer in der Regel eine Zahlungsaufforderung mit einer neuen Zahlungsfrist. Sollte der Kreditnehmer die Zahlung innerhalb dieser Frist nicht vornehmen, dann kann der Kreditgeber die hinterlegten Sicherheiten verwenden, um diese zu verwerten.
Der Erlös der Sicherheiten sollte in der Regel zur vollständigen Rückzahlung des Kredits führen. Sollte dies nicht der Fall sein, dann kann der Kreditgeber den Restbetrag auch mit einem vollstreckbaren Titel erwirken.
Autor: os | Veröffentlicht am Montag, 10. Januar 2011
Tags: Kreditvertrag Kreditausfall Kreditkündigung Kreditraten Ratenzahlung Kreditereignis Kreditrisiko Kredit-Konsolidierung