Die Schufa-Auskunft auf Fehler prüfen: Schufa muss berichtigen!

Die Schufa als eine überwiegend von Banken getragene Einrichtung zur Kreditsicherung. Die Banken melden Kredite mit Verbrauchern und ihre Abwicklung an die Schufa und können andererseits von ihr Auskunft über andere aktuelle oder ehemalige Kredite eines Kreditsuchenden abfragen. Auch Einzelhändler, Telekommunikationsdienstleister oder Internethändler können Daten von der Schufa erhalten.

Daten aus frei zugänglichen öffentlichen Registern darf die Schufa natürlich unbegrenzt speichern. Darüber hinaus ist aber die Einwilligung des Betroffenen erforderlich. Auch eine Bank darf nichts melden, wenn der Kunde nicht eingewilligt hat.

Dieser steht vor einem Dilemma. Willigt er nicht ein, wird sein Kreditwunsch wohl ohne Angabe von Gründen abgelehnt. Stimmt er zu, werden die Daten von der Schufa gespeichert und möglicherweise auch an Interessenten herausgegeben, denen der Betroffene die Daten nicht zur Verfügung stellen würde.

Da bleibt nur übrig, die von der Schufa gespeicherten Daten auf Richtigkeit und Zulässigkeit zu prüfen. Dazu kann man jederzeit Auskunft über die gespeicherten Daten verlangen. Das geht sogar online über das Internet. Übrigens sind Fehler in den Daten gar nicht so selten. Spätestens wenn der Verdacht auf eine Beeinträchtigung der Kreditwürdigkeit auftritt, sollte man daher die Auskunft anfordern und auf Richtigkeit prüfen. Bei Fehlern ist die Schufa gehalten, die Daten unverzüglich zu berichtigen.

Autor: gs | Veröffentlicht am Dienstag, 4. Januar 2011
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