Die verbundene Gebäudeversicherung: so schützen Sie Ihre Immobilie

Jeder Immobilienbesitzer sollte sein Vermögen gegen bestimmte Umwelteinflüsse absichern. Durch den Abschluss einer verbundenen Gebäudeversicherung können innerhalb einer Police Gebäudeschäden durch Feuer, Leitungswasser und Sturm versichert werden. Abgedeckt werden neben dem Gebäude auch Schäden an allen damit verbundenen Bestandteilen wie Einbauküchen oder Markisen sowie Schäden an Nebengebäuden wie z.B. Garagen.

Ziel dieser wohl wichtigsten Hausversicherung ist es, dem Besitzer im Schadensfall den vollständigen Wiederaufbau seines Vermögenswertes zu ermöglichen. Die Feuer-Versicherung beinhaltet generell auch Schäden durch Blitzeinschläge, während die Sturm-Versicherung ebenfalls bei Beschädigungen am Gebäude durch Hagel greift. Je nach Versicherungspolice werden auch Folgekosten wie etwa Aufräum- und Abbrucharbeiten, Hotelkosten oder eine Entschädigung des Mietausfalls bei fremdgenutzten Immobilien erstattet.

Die Versicherungsgesellschaft zahlt jedoch nicht bei fahrlässigem Verhalten wie z.B., dass während eines Urlaubs die Heizung abgeschaltet wird und es durch das Zufrieren der Wasserleitung zu Wasserschäden kommt. Gegen Überschwemmungen durch Grundwasser oder Erdbeben muss eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden.

Wichtig beim Abschluss einer verbundenen Gebäudeversicherung ist die Ermittlung des tatsächlichen Gebäudewertes, damit der Hausbesitzer die passende Versicherungssumme vereinbaren kann und im Schadensfall nicht unterversichert ist. Entsprechend des Baujahrs, der Lage und Nutzungsart, des Objektzustands und der Ausstattung sowie der Wohnfläche berechnet die Versicherungsgesellschaft die geeignete Versicherungssumme bzw. den passenden Beitrag. Um auch in den Folgejahren nicht unterversichert zu sein, wird die Versicherung zumeist als gleitende Neuwertversicherung abgeschlossen, bei der entsprechend der Kostenentwicklung des Baugewerbes die Prämie sowie die Versicherungssumme automatisch angepasst werden.

Autor: cv | Veröffentlicht am Montag, 30. August 2010
Tags: Versicherung Immobilien Kosten Brand Wasserschaden Hagel Blitzschlag