Direct Debit - Lastschriftverfahren im SEPA-Zahlungsverkehr

Im Zusammenhang mit dem der Einführung des neuen europäischen Zahlungsverkehrs, kurz SEPA genannt, gibt es neue Begriffe für althergebrachte Verfahren. Einer dieser Begriffe ist Direct Debit.

Damit wird das Lastschriftverfahren bezeichnet, das es seit langem in zwei Ausprägungen gibt. Die eine ist das Abbuchungsauftragsverfahren, das weniger gebräuchlich ist. Hier erteilt der Zahlungspflichtige seiner Bank den Auftrag, eine Lastschrift zu Gunsten des Zahlungsempfängers einzulösen. Hier hat die Bank des Zahlungspflichtigen einen direkten Auftrag, den sie natürlich auch anhand der Unterschrift des Auftraggebers prüfen kann.

Bekannter ist der umgekehrte Weg: der Zahlungsempfänger macht von einer Einzugsermächtigung Gebrauch und beauftragt seine Bank, das Konto des Zahlungspflichtigen durch Lastschrift zu belasten und ihm den eingezogenen Betrag gutzuschreiben. Die beauftragte Bank kann hier nicht prüfen, ob der Auftrag zu Recht besteht. Der Zahlungsempfänger muss ihr lediglich versichern, dass ihm die Einzugsermächtigung des Zahlungspflichtigen vorliegt.

In diesem Falle sind natürlich Missbrauchsmöglichkeiten gegeben. Zwar wird eine Bank, wenn sie Missbrauch wittert, die Lastschriften natürlich nicht ausüben. Doch heute im Zeitalter des elektronischen Bankverkehrs kann sie nicht jede Lastschrift auf Hinweise des Missbrauchs prüfen.

Deshalb hat der Zahlungspflichtige das Recht, einer Einzugsermächtigung jederzeit zu widersprechen und sie zu widerrufen, selbst wenn der Einzug schon erfolgt ist. Er erklärt dies gegenüber seiner Bank, die die erfolgte Belastung seines Kontos bei fristgerechtem Widerruf sofort wieder zurück nimmt.

Die Kontrolle des Kontoauszugs ist daher sehr wichtig, um bei missbräuchlichem Einzüge sofort die Stornierung veranlassen zu können.

Autor: gs | Veröffentlicht am Dienstag, 22. Februar 2011
Tags: Lastschriftverfahren Lastschrift Girokonto Konto Abbuchung SEPA Abbuchungsauftrag Bankeinzug Direct Debit