Direktversicherung: mithilfe des Arbeitgebers für die Rente sparen

Bei einer Direktversicherung mit Entgeltumwandlung werden anstelle eines vereinbarten Gehaltsanteils direkt vom Arbeitgeber Beiträge in eine Kapitallebensversicherung eingezahlt, aus der der versicherte Arbeitnehmer dann frühestens zum 60. Lebensjahr zumeist eine monatliche Rente erhält. Als ein wichtiger Baustein in der betrieblichen Altersversorgung bietet die Direktversicherung zusätzlich in der Regel auch Versicherungsleistungen zur Unterstützung der Hinterbliebenen im Todesfall des Arbeitnehmers sowie eine Absicherung bei Unfällen oder im Erwerbsunfähigkeitsfall.

Dadurch, dass ein Teil des Gehalts in die Direktversicherung fließt, die sogenannte Gehaltsumwandlung, haben sowohl der Arbeitnehmer wie auch der Arbeitgeber Vorteile, denn die Beiträge sind innerhalb bestimmter Grenzen steuer- und sozialabgabenfrei. Zu bedenken ist allerdings, dass der Arbeitnehmer im Rentenalter die aus dem Versicherungsvertrag ihm zustehenden Rentenzahlungen mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern muss und die erhaltenen Leistungen mit in die Beitragsbemessungsgrundlage der gesetzlichen Krankenversicherung einfließen. Da man zu diesem Zeitpunkt aber nicht mehr im Berufsleben steht, ist vermutlich auch mit einem geringeren Steuersatz bzw. Krankenkassenbeitrag zu rechnen.

Bei einem Arbeitgeberwechsel oder falls der Versicherte sich selbständig macht, kann der Versicherungsvertrag auf den neuen Arbeitgeber oder die mit dem neuen Arbeitgeber kooperierende Versicherungsgesellschaft übertragen werden, weiterhin besteht die Möglichkeit, den Vertrag selbst weiterzuführen oder beitragsfrei zu stellen.

In jedem Fall gilt aber, dass der Arbeitnehmer frühestens zum 60. Lebensjahr über die Leistungen aus der Direktversicherung verfügen und diesen vorher auch nicht beleihen oder abtreten kann. Ein Vorteil wiederum ist aber, dass die eingezahlten Beiträge auch nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden dürfen und dem Versicherten im Rentenalter sicher zur Verfügung stehen.

Autor: cv | Veröffentlicht am Mittwoch, 1. September 2010
Tags: Steuern Versicherung Beruf Gehalt Rente Altersversorge Beitrag