Eigentümer oder Mieter: Unterschiede bei Nebenkosten?

Umlagen, besser bekannt als Nebenkosten sind immer wieder ein Streitpunkt zwischen Mieter und Vermieter. Auch Wohnungseigentümer in Mehrfamilienhäusern sind verpflichtet Nebenkosten zu bezahlen. Was aber zu den Umlagen gehört und was nicht, ist manchmal strittig. In der Regel gehören bei Mieter und bei Eigentumswohnung immer folgende Kosten zu den Nebenkosten bei so genannter Kaltmiete: Grundsteuer, diese ist abhängig von Größe des Grundstücks, der Quadratmeterzahl der Wohnung und Lage. Wasser- und Abwasserkosten, um nicht für den hohen Wasserverbrauch von andren Bewohnern im Haus mit zu bezahlen, ist es in der Regel ratsam eine Wasseruhr zu haben, welche den Wasserverbrauch für die Wohnung anzeigt. Auch Kosten für den Betrieb eines Fahrstuhls und dessen Wartung gehören zu den Nebenkosten, ebenso wie Straßenreinigung und Müllabfuhrkosten. Die Müllabfuhrkosten werden pauschal umgelegt, wenn die Hausgemeinschaft einen gemeinsamen Müllcontainer hat. Sollte jeder Haushalt seinen eigenen Mülleimer haben, werden diese Kosten direkt mit dem Wohnungsbewohner abgerechnet. Kosten die für die Reinigung der Flure, Treppen und anderer gemeinschaftlich genutzter Räume anfallen gehören ebenso zu den Nebenkosten wie anfallende Kosten für die Gartenpflege der hauseigenen Grünanlagen. Schornsteinfegerkosten und die Stromkosten für die Außenbeleuchtung und der gemeinschaftlich genutzten Räume, wie Treppenhaus und Waschküche sind ebenfalls Nebenkosten.

Auch diverse Gebäudeversicherungen zählen ebenso zu den Nebenkosten wie Wartungskosten gemeinschaftlich genutzter Wascheinrichtungen und Anlagen wie etwa Sauna und Schwimmbad und die so genannten Hausmeisterkosten. Sollte die Wohngemeinschaft eine Gemeinschaftsantenne betreiben, so werden in der Regel die Betriebs-, Strom- und Wartungskosten auch anteilig auf die Wohnungen umgelegt. In der Regel sind die Heizkosten separat abzurechnen, und orientieren sich an dem tatsächlichen Verbrauch der einzelnen Wohnungen. Der Besitzer einer Eigentumswohnung hat aber noch zusätzliche Nebenkosten zu bezahlen. Für einen Mieter sind somit in der Regel die Nebenkosten als Fixkosten vertraglich festgelegt und recht überschaubar.

Zu achten ist natürlich darauf, dass im Mietvertrag genau definiert ist, wann und ob der Vermieter die Nebenkosten erhöhen darf. Anders sieht es aus, wenn man sich entscheidet in einem Mehrfamilienhaus Eigentum zu erwerben und zu bewohnen. Die Nebenkosten können dann auch leicht einmal zu einem unüberschaubaren zusätzlichen Kostenfaktor werden.

Vor dem Kauf einer Eigentumswohnung empfiehlt es sich daher, genaue Erkundigungen einzuziehen in Bezug auf größere anstehende Reparaturen am Haus, wie zum Beispiel Instandsetzung von Fahrstuhlanlagen oder Heizungsanlagen. Bei einem Einfamilienhaus ist dem Eigentümer in der Regel klar, dass er für alle anfallenden Kosten in und um das Haus bezahlen muss. Bei Eigentumswohnungen sollte sich der zukünftige Besitzer genau erkundigen, welche Kosten im ungünstigsten Fall noch zusätzlich auf ihn zukommen können, denn es können durchaus einmal recht schnell mehrere Tausend Euro sein.

Autor: bm | Veröffentlicht am Montag, 28. Juni 2010
Tags: Immobilien Konditionen Investition Nebenkosten mieten