Einheitswert: Grundlage für Steuer- und Abgabe-Berechnungen

Eigentlich ist der Einheitswert nur eine Berechnungsgrundlage, welche Vater Staat eingeführt hat, damit die verschiedenen Steuerarten besser berechnet werden können.

So wird jedem Gebäude / Hof in gleich bleibenden Zyklen ein so genannter Einheitswert zugeschrieben, statt sich an immerzu verändernden Marktpreisen zu orientieren.

Am jeweiligen Einheitswert der Immobilie wird dann beispielsweise die zu entrichtende Grundsteuer und die Erbschaftssteuer festgemacht. Dieser wird schließlich zur Berechnung der Grundsteuer mit einem bestimmten, jeder Gemeinde fest zugehörigen, Faktor multipliziert (so genannter „Hebesatz“), woraufhin sich ein Endbetrag ergibt. Außerdem ist es in Deutschland Usus, dass dieser Wert als Berechnungsgrundlage für gesetzlich verpflichtende Hausversicherungen herangezogen wird. Hierbei wird der Einheitswert mit einem gleitenden Neuwertfaktor verrechnet. In Österreich müssen bei der Berechnung des Einheitswertes auch Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer im Auge behalten werden.

So ist es je nach Verwandtschaftsgrad möglich, dass ein Erbe oder eine Schenkung von Immobilien oder anderen Gütern, schnell zu einer teuren Angelegenheit wird. In jüngster Zeit sieht es aber so aus, als ob der Gesetzgeber diese Steuern abschaffen möchte, da sie (im Vergleich zum Verwaltungsaufwand) einfach zu wenig Profit abwerfen. Bei Steuerreformen ist regelmäßig eine Erhöhung der Einheitswerte im Gespräch.

Autor: jf | Veröffentlicht am Mittwoch, 16. September 2009
Tags: Steuern Grundbuch Erbe Einheitswert Schenkung Immobilie