Ferienjob: in Ferien arbeiten gehen - Ferialjobs finden und dazuverdienen
Viele Jugendlichen möchten sich zum Taschengeld bereits selbst Geld dazuverdienen. Ein löblicher Vorsatz – ohne Frage. Allerdings besteht bei uns ein strenges Jugendarbeitsschutzgesetz. So wird die Arbeitssuche eines Jugendlichen nicht nur dadurch erschwert, dass seine Kenntnisse und Fähigkeiten sich in der Regel lediglich auf die schulische Ausbildung beschränken, sondern auch, dass die gesetzlichen Einschränkungen eingehalten werden müssen.
Das generelle Beschäftigungsverbot von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist mit zahlreichen Ausnahmen unterlegt:
bis zu 13 Jahren ist das Geldverdienen komplett verboten ab 13 Jahren darf mit Zustimmung der Eltern in den Schulferien für maximal 4 Wochen gearbeitet werden. Selbstverständlich darf es sich nicht um eine schwere Arbeit handeln, so dass die Gesundheit des Kindes gefährdet wäre. ab 15 Jahren gilt man laut Jugendarbeitsschutzgesetz als Jugendlicher. Demzufolge ist es bereits erlaubt bis zu 40 h pro Woche zu arbeiten. In der Landwirtschaft kann während der Erntezeit diese Begrenzung sogar überschritten werden.
Bei den über 15-jährigen gibt es Einschränkungen hauptsächlich in der Einhaltung der regelmäßigen Pausen, der Arbeitszeit – nur von 6 – 20 Uhr, außer in genau festgelegten Ausnahmefällen - , im Schichteinsatz und bezüglich der Wochenend- und Feiertagsarbeit. Für zahlreiche Branchen gelten Ausnahmeregelungen, wie etwa Landwirtschaft, Gastronomie oder ähnliches.
Ab 15 Jahren ist das Geldverdienen also durchaus möglich. Wer sich also wirklich einen Ferien- oder Nebenjob suchen möchte, sollte intensiv suchen und mit etwas Glück kann man bald sein erstes selbst verdientes Geld in den Händen halten.
Autor: ck | Veröffentlicht am Dienstag, 11. Januar 2011
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