Firmeninsolvenz: Folgen für Arbeitnehmer
Von Firmeninsolvenzen war in der Vergangenheit immer wieder in den Medien die Rede. Viele bekannte Unternehmen mussten Insolvenz anmelden und auch aus dem Mittelstand sowie bei den Kleinunternehmen ist die Insolvenz immer präsenter. Doch was genau versteht man darunter und was bedeutet die Insolvenz eines Unternehmens für die betroffenen Arbeitnehmer?
Unter der Insolvenz versteht man, dass das Unternehmen praktisch zahlungsunfähig ist. Die Einnahmen decken nicht mehr die Ausgaben und so ist das betroffene Unternehmen nicht mehr in der Lage, seinen zahlreichen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Jedoch muss eine Firmeninsolvenz nicht gleich auch das Ende des Unternehmens bedeuten und auch die Arbeitsverträge der Mitarbeiter sind durch die Anmeldung der Insolvenz nicht gleich beendet.
Auch bei einer Firmeninsolvenz läuft die gewohnte Geschäftstätigkeit erst mal weiter. Es wird jedoch ein Insolvenzverwalter eingeschaltet, der sich dann um sämtliche betriebliche Belange kümmert. Er ist dann praktisch der Finanzminister des betroffenen Unternehmens und verteilt die Einnahmen gerecht unter den Gläubigern.
Die Arbeitnehmer eines insolventen Unternehmens haben die Möglichkeit, zwei Monate nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens das sog. „Insolvenzgeld“ bei der Bundesagentur für Arbeit zu beantragen. Das Insolvenzgeld ist ein Ersatzlohn, der von der Agentur auch rückwirkend für die letzten drei Monate gezahlt wird, wenn es bereits Außenstände bei den Lohnzahlungen gab.
Autor: kb | Veröffentlicht am Montag, 16. August 2010
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