Geld ausleihen: Besicherung von Krediten
Wer einen Kredit in Anspruch nehmen möchte, der muss meist auch eine Sicherheit für ihn hinterlegen. Vor allem wenn die Kreditsumme sehr hoch ist, der Kreditnehmer vom Kreditgeber als risikoreich eingestuft wird oder der Kredit sehr kurzfristig gewährt werden soll, wird von der Bank meist eine Sicherheit gefordert.
Eine solche Besicherung von Krediten kann auf unterschiedliche Arten und Weisen erfolgen. Eine sehr gängige Methode ist es, eine bestehende Lebensversicherung zu verpfänden. Sie dient als Sicherheit für einen Kredit, indem die Bank als Bezugsberechtiger eingetragen wird. Sollte der Kreditnehmer ums Leben kommen, wird die Bank durch die Lebensversicherung bedient. Kann der Kreditnehmer während der Rückzahlungsphase seiner Zahlungsverpflichtung nicht mehr nachkommen, kann sich die Bank am Rückkaufswert der Lebensversicherung bedienen.
Neben der Verpfändung der Lebensversicherung ist es auch denkbar, das ein andere Mensch eine Bürgschaft unterschreibt. Mit seiner Unterschrift verbürgt er sich für den Kreditnehmer. In der Praxis bedeutet dies, das wenn der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr ankommen kann, der Bürge für ihn einstehen muss.
Aus diesem Grund kann als Bürge auch nur derjenige einstehen, der selbst absolut schuldenfrei ist und über eine hervorragende Bonität verfügt. Bürgen kann man auch mit seinem Privatbesitz, also mit einem Haus, welches nicht zu hoch verschuldet ist.
Autor: kb | Veröffentlicht am Dienstag, 7. September 2010
Tags: Konditionen Sicherheit Besicherung Kredite Geld ausleihen Rückzahlung