Geld ausleihen: lässt sich ein Kredit kündigen?

Die Zeiten ändern sich. Noch vor einigen Jahren war die persönliche finanzielle Situation recht angespannt, heute ist sie es nicht mehr. Vor Jahren wurde ein Ratenkredit mit einer langen Laufzeit und geringen Raten aufgenommen, der vielleicht zu einem ungünstigen Zinssatz noch einige Zeit läuft, heute könnte die ausstehende Summe durch eine Erbschaft oder Gehaltserhöhung sofort beglichen werden. Dann stellt sich natürlich die Frage: Kann ich den Kredit kündigen und die Restschuld begleichen?

Ob ein Kredit gekündigt werden kann und zu welchen Bedingungen, steht in der vertraglichen Vereinbarung. Andererseits gelten einige gesetzliche Regelungen. Gibt es beispielsweise eine Zinsbindungsfrist, die kürzer als die Laufzeit des Kreditvertrages ist, kann der Vertrag in der Regel zum Ende der Zinsbindungsfrist gekündigt werden.

Der Kreditnehmer kann sich dabei auf das Bürgerliche Gesetzbuch berufen. Nach § 489, Abs. 1 beträgt die Kündigungsfrist einen Monat zum Ende der Zinsbindungsfrist. Bei Ratenkrediten mit einem festen Zinssatz über eine festgelegte Laufzeit gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten, nach Ablauf der der ersten 6 Monate der Kreditlaufzeit (ebenfalls BGB, § 489, Absatz 1).

Allerdings gilt die vorgenannte Kündigungsfrist für Ratenkredite nicht für andere Formen von Darlehen, wie zum Beispiel für Kredite, die durch eine Hypothek oder Grundschuld im Grundbuch einer Immobilie eingetragen sind. Bei solchen Krediten mit einer Zinsbindung von beispielsweise zehn Jahren ist eine Vertragskündigung fast ausgeschlossen. Nur wenn diese im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, kann sie auch durchgesetzt werden.

Autor: ab | Veröffentlicht am Montag, 30. August 2010
Tags: Darlehen Zinsen Tilgung Kredite Ratenkredit Hypothek Kündigungsfrist Grundschuld