Geld von Schuldnern eintreiben: Einschüchtern, Inkassobüro oder Gericht?
Zunächst einmal sollte man mit dem Schuldner reden, um herauszubekommen, warum er nicht zahlt. Kann er nicht oder will er nicht?
Wenn er nicht kann, helfen die Maßnahmen nicht viel. Sie kosten nur Geld, das nicht mehr zurückkommt. Doch definitiv weiß man das erst, wenn der Schuldner in der Insolvenz ist. Dann muss er die Vermögensverhältnisse offen legen.
Mit der Einschüchterung ist das so eine Sache. Kann er nicht zahlen, treibt man ihn damit möglicherweise noch tiefer in die Schulden, ohne dass es letztlich etwas nützt. Und wenn er sich nicht einschüchtern lässt, bringt es auch nichts.
Das Inkassobüro kann man als Privatmann vergessen. Es ist zu teuer, weil es Mitgliedsbeiträge und ähnliches verlangt, wenn es überhaupt Privatkunden akzeptiert. Und dann ist auch fraglich, ob die Einschaltung rechtens ist. Falls nicht, muss man die Kosten übernehmen und bekommt sie auch vom Schuldner nicht zurück.
Man kann allerdings privat einen Mahnbescheid erwirken. Das kostet nicht viel. Es nützt aber nur dann, wenn der Schuldner die Forderung nicht bestreiten kann. Sonst landet der Vorgang doch vor Gericht.
Da kann man auch gleich selbst vor Gericht gehen. Hoffentlich gibt es einen Kreditvertrag und Zahlungsbelege, damit man die Forderung beweisen kann. Bis zu einem bestimmten Betrag braucht man keinen Anwalt. Da kann man einfach zum Amtsgericht gehen, den Fall unter Vorlage der Nachweise schildern, und die Klage nimmt ihren Lauf.
Bei höheren Summen muss man einen Anwalt beauftragen. Das geht natürlich auch bei den kleineren Summen. Er veranlasst alles Erforderliche, und man muss sich um nichts mehr kümmern. Allerdings kostet das, und die Gebühren muss man vorschießen. Wenn der Schuldner dann zahlt, muss er auch dies Gebühren übernehemn.
Autor: gs | Veröffentlicht am Dienstag, 26. Juli 2011
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