Gliederung einer schriftlichen Bewerbung

Mittels einer Bewerbung stellt man sich in der Regel schriftlich bei einem Unternehmen vor und bewirbt sich entweder auf eine vom Unternehmen ausgeschriebenen Stelle oder man schickt eine Bewerbung als so genannte Initiativbewerbung, ohne dass das Unternehmen eine Stelle ausgeschrieben hat.

Die Bestandteile einer Bewerbung variieren mit der Zeit und unterscheiden sich je nach Land. Aus diesem Grund soll die Situation in Deutschland geschildert werden.

Sofern das Unternehmen keine andere Form der Bewerbung vorgeschrieben hat, bestehen Bewerbungsunterlagen aus fünf Bestandteilen: 1. dem Deckblatt – hier bietet sich die Anbringung eines Bewerbungsfotos an, um dem Empfänger einen ersten Eindruck zu vermitteln. 2. Anschreiben – Umfang eine DIN A4 Seite. Der Bewerber drückt seine Motivation aus, warum er sich auf diese Stelle bewirbt und was seine Eignung ist. 3. Lebenslauf – dieser ist meist in Tabellenform und beinhaltet die Schullaufbahn, ggf. die Studienlaufbahn, die Ausbildungszeit und Stationen im Berufsleben. Ferner werden hier Hobbies (wenn sie zum Beruf passen) aber auf jeden Fall Zusatzqualifikationen angegeben. Grundsätzlich gilt, dass der Bewerber nur Dinge festhält, die für das Anforderungsprofil wichtig sind. Sollten Fehlzeiten im Lebenslauf vorhanden sein, so sollte sich der Bewerber VOR einem persönlichen Gespräch Gedanken zur Begründung machen. 4. ein so genanntes Kompetenzprofil – hier stellt der Bewerber nochmals erarbeitetes Fachwissen und seine Schlüsselqualifikationen da. Dabei besteht die Möglichkeit, persönliche Erfolge und Verantwortungen systematisch zusammenzufassen. Dem Empfänger der Bewerbung wird damit die Möglichkeit gegeben, die Kompetenzen des Bewerbers genau mit dem Anforderungsprofil zu vergleichen. Dieses Kompetenzprofil muss für jede Bewerbung neu erstellt und dem Anforderungsprofil der Stelle angepasst werden. 5. Anhang – hier werden alle Urkunden in fotokopierter Form der Bewerbung beigefügt, die für die aufgeführten Kompetenzen relevant sind. Die Fotokopien müssen nicht mehr beglaubigt werden.

Autor: mk | Veröffentlicht am Dienstag, 2. Februar 2010
Tags: Lebenslauf Initiativbewerbung Gliederung Deckblatt Anschreiben Kompetenzprofil Anhang