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Grundbuch-Einträge einsehen – geht das auch online?

Im Grundbuch sind sämtliche Immobilien aufgeführt, und zwar mit genauen Angaben zur Lage, zum aktuellen Eigentümer und auch zu vorherigen Eignern. Außerdem sind Belastungen, wie etwa Hypotheken, vermerkt.

Zuständig ist das jeweilige Amtsgericht, in dessen Bereich sich Haus oder Grundstück befinden. Wenn Sie offizielle Informationen über eine bestimmte Immobilie bekommen möchten, ist es sinnvoll, sich auf den Weg zum Gericht zu machen. Dort erhalten Sie Einsicht und dürfen gegen eine Gebühr auch den entsprechenden Auszug ausgedruckt mitnehmen. Dort können Sie zugleich die Gelegenheit nutzen, die beigefügten Akten durchzublättern.

Hier sind etwa Kaufverträge angeheftet, die Ihnen Aufschluss über die Preise geben, die in der Vergangenheit für das Objekt bezahlt wurden. Diese Urkundensammlung wird in Österreich elektronisch erfasst, und Dokumente aus früheren Jahren werden jetzt nach und nach so umgestellt, dass eine Dateiabfrage bei Gericht möglich wird.

Indessen besteht durchaus auch die Möglichkeit, online an einen Grundbuchauszug zu gelangen. Das ist allerdings nicht ganz so einfach und überdies mit Kosten verbunden. Denn eine Online-Einsicht ist nur staatlich autorisierten Informationsdienstleistern gestattet, die Ihnen selbstverständlich Ihre Arbeit in Rechnung stellen werden Auch Notare sind befugt, kosten aber ebenfalls Geld.

Wenn Sie also nicht oft einen Grundbuchauszug benötigen, sollten Sie ihn selber beim Gericht abholen.

Autor: jf | Veröffentlicht am Mittwoch, 2. September 2009
Tags: Immobilien Wohnung Grundbuch Grundbuchauszug Haus Amtsgericht