Ich bekomme einen Dienstwagen, was muss ich beachten?
Der Dienstwagen ist ein Zubrot zum monatlichen Gehalt. Doch muss man dafür den so genannten Sachbezugswert versteuern, und er wird auch bei der Sozialversicherung berücksichtigt. Der Sachbezugswert errechnet sich vom Listenpreis des Fahrzeugs einschließlich Mehrwertsteuer.
Ein Beispiel mag das verdeutlichen. Bei einem Auto mit Listenpreis (einschließlich Mehrwertsteuer) von 30.000 Euro beträgt der Sachbezugswert in Deutschland 1 % = 300 Euro im Monat, in Österreich 1,5 % = 450 Euro im Monat.
Von diesem Betrag treffen den Mitarbeiter aber nur die Lohnsteuer und die von ihm zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge; sie hängen von persönlichen Bedingungen ab.
Wenn in Deutschland (angenommen) 10 % Lohnsteuer und 20 % Sozialversicherungsbeitrag fällig wird, dann sind dies 90 Euro im Monat, die für den Dienstwagen zu zahlen sind. In Österreich könnten dies (angenommen) 10 % Lohnsteuer und 17,25 % Sozialversicherungsbeitrag sein. Dann kostet das Dienstauto den Mitarbeiter 122,63 Euro im Monat.
In der Regel zahlt der Arbeitgeber sämtliche Kosten, also Reparatur, Benzin, Versicherung usw. Das ist aber Vereinbarungssache und kann auch anders aussehen. Auch kann die private Nutzung des Autos eingeschränkt sein, in dem man beispielsweise damit keine große Urlaubsreise unternehmen darf.
Eventuell kommt noch die Pflicht zur Führung eines Fahrtenbuches hinzu. Dann könnte der Nutzungsanteil auch genau ermittelt werden und niedriger liegen als bei der Pauschalregelung. Meist lohnt sich das aber nur dann, wenn man wirklich nur wenig privat fährt. Außerdem ist diese Berechnung recht aufwändig.
Autor: gs | Veröffentlicht am Dienstag, 24. Mai 2011
Tags: Gehalt Dienstwagen Dienstauto 1 % Regelung 1 5 % Regelung Sachbezug Gehaltsbestandteil