Immobilien ersteigern: Schnäppchen bei Haus- und Wohnungsversteigerungen?
Immobilien werden aus verschiedenen Gründen versteigert. Meist ist es eine Überschuldung des Eigentümers, und die Bank kann nur durch die Verwertung der Sicherheiten, also der Immobilie, zu ihrem Geld kommen. Es kann aber auch sein, dass das Haus vererbt wurde und die Erben uneins sind. Dann besteht neben einem freihändigen Verkauf auch nur die Möglichkeit, über eine Versteigerung die Erben auszahlen zu können.
Ebenso ist es möglich, dass ein Haus längere Zeit leer steht und eigentlich verkauft werden sollte, sich aber kein Käufer findet. Auch dann kann es zur Versteigerung kommen.
In der Regel ist das Haus ja nicht zum Verkehrswert beliehen; die übliche Beleihungsgrenze liegt bei 60-80 Prozent des Verkehrswertes. Die Bank ist also schon zufrieden, wenn sie diesen Betrag erhält; durch zwischenzeitliche Tilgungen kann er sogar noch niedriger sein.
Es bestehen also gute Chancen, in einer Versteigerung eine Immobilie deutlich unter dem Verkehrswert erwerben zu können. Etwas Taktik ist allerdings sinnvoll, und vor allem Zeit muss man mitbringen. Es lohnt sich nicht, bei einer Immobilie mit zu steigern, wenn andere Interessenten unbedingt zum Zug kommen wollen. Da ist es besser, auf das nächste Schnäppchen zu warten.
Die Versteigerungstermine sind öffentlich und finden sich auch in der Zeitung und in den Gemeindemitteilungen. Es kann durchaus sein, dass es im ersten Termin nicht zu einem Zuschlag kommt. Da muss mindestens die Hälfte des Verkehrswertes, der von einem Gutachter ermittelt wird, erreicht werden. Dann kommt es zu einem zweiten Termin, in dem der Zuschlag zu jedem Preis erfolgt.
Autor: gs | Veröffentlicht am Dienstag, 15. Februar 2011
Tags: Wohnung Haus Immobilienversteigerung Wohnungsversteigerung Hausversteigerung Versteigerung gerichtliche Versteigerung Immobilienerwerb