Immobilien: hier gibt es Kredite von den Ländern (D)

Nicht nur der Bund sondern auch die Länder fördern den Kauf, den Bau und den Umbau von Wohnimmobilien. Die Art des Bauvorhabens und auch die Personen, die gefördert werden, sind sehr unterschiedlich. So fördern zum Beispiel Baden-Württemberg Ehepaare und Lebenspartnerschaften beim Bau und Erwerb von Wohnraum und Thüringen Haushalte mit mindestens zwei Kindern unter anderem auch für ökologische Modernisierung. In Berlin, Bremen oder Mecklenburg-Vorpommern dagegen gibt es seit einigen Jahren gar keine Landesmittel für Wohneigentum mehr. Sehr unterschiedlich sind auch die Möglichkeiten, sich über die Förderungsbedingungen zu informieren.

Hier finden Sie kurz und knapp, wohin Sie sich wenden müssen:

Baden-Württemberg: Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg, L-Bank (Landesbank Baden-Württemberg). Bayern: Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, Förderinstitut der BayernLB. Berlin: Keine Förderung von Kauf-, Neubau oder Umbau von selbstgenutzem Wohneigentum. Bremen: keine Förderung von Miet- und Wohneigentum. Brandenburg: Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, InvestitionsBank Brandenburg (ILB). Hamburg: Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt. Hamburg: Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt. Mecklenburg-Vorpommern: Keine Förderung von Privatpersonen.

Niedersachsen: Wohnungsbauförderungsstellen der Landkreise, Städte und Gemeinden, Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank). Nordrhein-Westfalen: Bewilligungsbehörden bei den Stadt- und Kreisverwaltungen. Rheinland-Pfalz: Ministerium für Finanzen, Landestreuhandbank Rheinland-Pfalz (LTH). Saarland: Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB), Landesamt für Zentrale Dienste. Sachsen: Sächsische Aufbaubank (SAB). Sachsen-Anhalt: Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Schleswig-Holstein: Investitionsbank Schleswig-Holstein. Thüringen: Thüringer Aufbaubank (TAB).

Autor: gw | Veröffentlicht am Dienstag, 31. August 2010
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