Immobilien: Wohnen oder Geldanlage? Wertentwicklung in Zukunft?
Gebäude und Grundstücke werden als Immobilie bezeichnet. Aus dem Lateinischen bedeutet dies „unbewegliches Eigentum“. Da es sich bei einer Immobilie um eben unbewegliches Eigentum handelt, unterliegen der Erwerb und damit auch der Verkauf in Deutschland, Österreich und der Schweiz festen gesetzlichen Regeln: 1. der Kauf muss notariell beurkundet werden. 2. Trennung von Kaufvertrag und Übereignung, die Einigung über den Eigentumsübergang muss ebenfalls notariell beurkundet werden (Auflassung, in Österreich) 3. die Eintragung des neuen Eigentümers in das Grundbuch.
Immobilien können mit Hypotheken belastet sein oder werden. Ferner können auf einer Immobilie verschiedene Rechte und Pflichten lasten (Wegerechte, Wasserrechte, Wohnrechte). Beim Kauf einer Immobilie ist darauf zu achten, dass neben dem Kaufpreis noch Grundbuchs- und andere Gebühren fällig werden aber auch die Grunderwerbssteuer.
Immobilien können als Kapitalanlage oder zum eigenen Bewohnen dienen. Somit sind verschiedene Größen bei der Beurteilung einer solchen wichtig. Eigenes Bewohnen: Welchen Betrag spare ich, wenn ich ein Haus kaufe und es selber bewohne? Lohnt sich dies oder ist eine Mietwohnung / ein Miethaus von der finanziellen Seite doch eher? Kapitalanlage: Wie hoch ist mein Mietzins, wie hoch sind die Unterhaltungskosten und wie entwickelt sich der Gesamtwert meiner Immobilie im Hinblick auf eine spätere Veräußerung?
Besonders das eigene Bauen von Immobilien als Kapitalanlage und zum späteren Verkauf, hat in Deutschland die letzten Jahre manch herbe Ernüchterung gebracht. Während die Baukosten kontinuierlich stiegen, sank der Wert einer Immobilie selbst in Boom-Zonen wie München die ersten 10 Jahre um 20 – 50%. Vorsicht ist also angebracht.
Autor: mk | Veröffentlicht am Mittwoch, 24. Februar 2010
Tags: unbewegliches Eigentum notarielle Beurkundung Rechte Hypotheken Mietersparnis