Kann es sein, dass die Bank auf die Tilgung des Kredits verzichtet?
Es kommt tatsächlich vor, dass Banken nicht darauf bestehen, einen Schuldner die volle Kreditsumme tilgen zu lassen. Denn der Kunde kann in diesen Fällen sein Unternehmen weiterführen. Für die Bank bedeutet das: Wenn der Unternehmer Konkurs anmelden muss, weil sie auf ihrer Forderung besteht, bekommt sie wahrscheinlich gar nichts oder nur einen sehr geringen Teil. Da ist der Teilverzicht oft das kleinere Übel. Wann wird sie denn so handeln?
Entscheidend sind zwei Aspekte: 1. Die Bank muss für sich selbst Vorteile darin sehen, wenn sie auf einen Teil ihrer Forderung verzichtet, und 2. sollten keine persönlichen Komponenten zum Tragen kommen.
Wann ist der Fall gegeben, dass die Bank mit einem (teilweisen) Verzicht besser fährt? Das tritt meist dann ein, wenn sie sonst den Kreditnehmer wirtschaftlich ruinieren würde. Denn bei einem Vergleich kann der Unternehmer seine Geschäftstätigkeit fortsetzen und wird dadurch in die Lage versetzt, zumindest einen Teil seiner Schulden zu bezahlen. Allerdings spielt noch ein anderer Gesichtspunkt eine Rolle: die Sicherheiten. Falls der Schuldner nur unzureichende Sicherheiten gegeben hat, ist es vorteilhafter für die Bank, einen Teil ihrer Forderungen abzuschreiben. Stattdessen wird sie immer zuerst die Sicherheiten verwerten wollen, also ein Gebäude zur Zwangsversteigerung geben, Sparbücher auflösen, den Bürgen in die Haftung nehmen…
Persönliche Gründe spielen leider häufiger eine Rolle, als man vermuten sollte, wenn es für die Bank darum geht, auf einen Teil der Kreditforderung zu verzichten oder sie komplett einzufordern. Es kommt durchaus vor, dass Banken absolut unvernünftig agieren und trotz kaum vorhandener Sicherheiten auf ihrer Forderung bestehen, ihren Schuldner damit also in den Konkurs treiben. Und das nur, weil es in der Vergangenheit zu (vorsichtig ausgedrückt) Unstimmigkeiten gekommen ist. Wenn Sie also guten Gewissens sagen können, dass es immer nur faire und sachliche Gespräche mit der Bank gegeben hat, steigen Ihre Chancen auf einen Forderungsverzicht der Bank.
Wenn Sie in Ihrem Fall die Möglichkeit sehen, dass die Bank auf einen Teil ihrer Forderung verzichtet, sollten Sie unbedingt mit ihr über einen solchen stillen Ausgleich, Vergleich, Forderungsnachlass oder auch eine Abschlagszahlung – das alles sind Begriffe dafür – verhandeln. Da es für Sie um sehr viel (oder auch alles) geht, ist es sinnvoll, diese Verhandlung einem Wirtschaftsanwalt oder einem Unternehmensberater zu übertragen – es wird sich lohnen!
Autor: jf | Veröffentlicht am Freitag, 3. Juli 2009
Tags: Bank Kredit Schulden Konkurs Verzicht Forderungsnachlass Schuldenerlass Ausgleich