Kann ich den Businessplan selbst schreiben?
Welche Daten brauche ich für meinen Businessplan? Um in einem Businessplan eine ordentliche Gewinn- und Verlustrechnung zusammenzustellen, sollte man einen solchen Plan mindestens als Vorlage haben und jede Zahl entsprechend deuten können. Eine betriebswirtschaftliche Ausbildung, mindestens die Ausbildung in einem kaufmännischen Beruf oder eine entsprechende Einarbeitung sind notwendig. Es müssen Zahlen für alle Betriebsbereiche, d.h. Marktdaten, Einkaufspreise, die Parameter einer Lohn- und Gehaltsabrechnung zur Ermittlung der Personalkosten, Mieten, Energiekosten, Kosten für die Werbung, Verwaltungskosten, Kosten für die Steuerberatung und ggfls. Buchführung, selbstverständlich Preise für Maschinen und Anlagen und die am Markt erzielbaren Verkaufspreise vorliegen.
Wer hilft mir bei meinem Businessplan? Wenn man selbst die Kenntnisse für eine Gewinn- und Verlustrechnung nicht hat, sollte man sich unbedingt Hilfe dafür besorgen. Eine kostenlose Beratung bieten die Handwerkskammern und die Industrie- und Handelskammern. Sollte das nicht reichen, wäre der erste Versuch einmal im Kreis der Verwandten und Bekannten zu schauen, ob da nicht irgendjemand ist, der über die notwendigen Kenntnisse verfügt. Eine weitere Möglichkeit wäre eine Anzeige in einem Internetportal, in dem Anzeigen für Nebenbeschäftigungen aufgegeben werden können.
Brauche ich unbedingt einen Profi dafür? Einen Profi, der dafür bezahlt wird, muss man nur in dem Fall aufsuchen, wenn man sonst keine passende Lösung gefunden hat. Das Internet bietet da aber wahrscheinlich ausreichend Seiten, auf denen Anzeigen für solche Aufgaben aufgegeben werden können. Man sollte aber auf jeden Fall darauf achten, dass man dort nicht an einen Aufschneider gerät, der von der Sache keine Ahnung hat. Eine gute Adresse ist vielleicht das kleine Steuerberatungsbüro um die Ecke.
Autor: cpb | Veröffentlicht am Donnerstag, 21. Oktober 2010
Tags: Businessplan Steuerberater Internet Selbständigkeit Arbeit finden Handwerkskammer Industrie- und Handelskammer Gewinn- und Verlustrechnung