Kann ich einen Nebenjob auch selbstständig ausüben?
Welche Nebenjobs gibt es auf selbstständiger Basis? Als Nebenjob bezeichnet man häufig nur Minijobs, die man als Nebenbeschäftigung für das zusätzliche Einkommen annimmt. Das sind meistens Beschäftigungen als Helfer oder Aushilfen. Diese Jobs werden üblicherweise in einem Angestelltenverhältnis ausgeübt. Wenn man einen Nebenjob als selbstständige Tätigkeit ausüben will, so ist das unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Als Nebenjobs dieser Art könnte man sich beispielsweise als Gärtner anbieten, könnte Handwerkerleistungen aller Art erbringen oder auch Jobs aller Art über Internetplattformen annehmen. Vielfach sind das Jobs, die mit dem Internet selbst zu tun haben, wie zum Beispiel die Gestaltung und der Aufbau von Webseiten, Programmierungen, Schreibarbeiten oder auch Texte für das Internet.
Unter welcher Voraussetzung kann man solche Nebenjobs annehmen? Die wichtigste Voraussetzung ist die Sozialversicherung. Wer einen Vollzeitjob hat und dort eine Kranken- und Rentenversicherung hat, der braucht sich nur um die Steuern zu kümmern und den Zusatzverdienst bei seiner Krankenkasse anmelden.
Wer selbstständig einen Nebenjob ausüben will, bekommt eine neue Steuernummer und muss die für das erzielte Einkommen fällige Krankenkassenprämie bezahlen. Abzuklären ist, ob es sich bei dem Nebenjob um ein Gewerbe handelt, für das man bei der Gemeinde einen Gewerbeschein beantragen muss, oder ob diese Tätigkeit freiberuflich ausgeübt werden kann.
Wie ist das mit der Mehrwertsteuer? In Deutschland gibt es für eine selbstständige Beschäftigung in geringem Umfang eine Sonderregelung für die Mehrwertsteuer. Diese Regelung wird unter der Bezeichnung „Kleinunternehmerregelung“ geführt und befreit von der Mehrwertsteuer, wenn im ersten Jahr nicht mehr als EURO 17.000 verdient werden und in den Folgejahren darf das erzielte Einkommen mit der Selbstständigkeit nicht mehr als EURO 50.000 sein.
Wer eine feste Anstellung hat, muss eine solche Nebenbeschäftigung natürlich von seinem Arbeitgeber genehmigen lassen. Wer als Kleinunternehmer von der Mehrwertsteuer befreit ist, schreibt seine Rechnungen einfach nur mit dem für die Leistung vereinbarten Betrag und wirft keine Mehrwertsteuer aus. Die Rechnungen müssen aber ausweisen, warum sie mehrwertsteuerfrei ausgestellt wurden.
Autor: cpb | Veröffentlicht am Montag, 30. Mai 2011
Tags: Nebenjob Selbstständigkeit Kleinunternehmer Minijobs selbstständiger Nebenjob Mehrwertsteuerbefreiung