Kann man kündigen, ohne schon einen neuen Job zu haben?

Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses will gut überlegt sein. In der Regel kann man sie nicht zurücknehmen. Auch wenn man mit dem Arbeitsplatz noch so unzufrieden ist, sollte man erst kündigen, wenn man einen neuen Job hat.

Man kann zwar zu jeder Zeit ein Arbeitverhältnis mit der vereinbarten Frist kündigen. Doch wenn man während der Kündigungsfrist keinen neuen Arbeitsplatz findet, steht man ohne Geld da. Arbeitslosengeld gibt es erst nach einer monatelangen Sperrfrist, wenn man selbst gekündigt hat.

Auch wenn es noch so schwer fällt, sollte man daher aushalten, bis man einen neuen Job gefunden hat. Und dieser sollte auch sicher sein, das heißt ein unterschriebener Arbeitsvertrag sollte vorliegen. Dann kann man beruhigt kündigen. Die Arbeitgeber kennen ja die Kündigungsfristen auch und wissen, dass man nicht von heute auf morgen kommen kann.

Zwar ist es ihnen einerseits natürlich am liebsten, wenn der neue Mitarbeiter sofort anfangen kann. Doch überwiegt andererseits auch der Zweifel, ob jemand, der am alten Arbeitsplatz die Kündigungsfrist nicht eingehalten hat, das am neuen Arbeitsplatz auch so tun würde. Oder ob das Arbeitsverhältnis doch nicht so reibungslos war, wie man sich das wünscht.

Andererseits ist die eigene Kündigung einer Kündigung durch den Arbeitgeber vorzuziehen. Das sieht in der Bewerbung besser aus. Es sei denn, es gibt triftige Gründe, beispielsweise eine schlechte Wirtschaftslage oder eine Insolvenz; dann ist auch dem neuen Arbeitgeber klar, dass die Kündigung nicht auf Leistungsmängeln des Mitarbeiters beruht. Im anderen Falle kann es geschickter sein, dem Arbeitgeber zuvorzukommen.

Autor: gs | Veröffentlicht am Montag, 14. März 2011
Tags: Kündigung arbeitslos Arbeitslosengeld Kündigung Arbeitsverhältnis Eigenkündigung Kündigung Arbeitgeber Sperrfrist