Kredit fällig, Geld knapp: Wie lange wartet die Bank mit der Versteigerung?
Wenn der Kredit fällig wird und nicht zurückgezahlt werden kann, muss man mit der Bank reden. Denn wenn man bisher pünktlich bezahlt hat, dann ist es durchaus möglich, dass der Kredit verlängert wird, eventuell sogar zu niedrigeren Raten.
Doch setzt das eben voraus, dass man bisher gezahlt hat. Wenn der Kredit allerdings schon Not leidet, dann kann man durch ein Gespräch ebenfalls einen Aufschub erreichen. Man muss jedoch etwas anzubieten haben.
Die Bank ist, insbesondere wenn sie eine eigene Immobilienabteilung hat, die Häuser und Wohnungen vermittelt, nicht begeistert von einer Versteigerung. Lieber ist es ihr, wenn das Objekt auf üblichem Wege verkauft wird. Das hat auch für den Kreditnehmer Vorteile.
Denn der Verkaufserlös ist in der Regel deutlich höher als der Erlös bei einer Versteigerung. Und für die Bank fällt in der Regel noch eine Provision ab, die der Käufer zahlen muss.
Deshalb sollte man in dieser Richtung mit der Bank sprechen, wenn man das Objekt nicht halten kann. Besser gut verkauft und dann schuldenfrei, als schlecht versteigert und dann auch weiterhin noch zu Tilgungen verpflichtet.
Von hohen Wertvorstellungen muss man sich aber auch bei einem Verkauf verabschieden. Wenn die Käufer mitbekommen, dass das Objekt verkauft werden muss, dann drücken sie den Kaufpreis. Das muss man schlucken.
Autor: gs | Veröffentlicht am Mittwoch, 20. Juli 2011
Tags: Insolvenz Konkurs Kreditkündigung Immobilienversteigerung Versteigerung gerichtliche Versteigerung Hausverkauf Notverkauf Zwangsverwertung