Kredite für Ausbildung: Bafög für Schüler

Bafög können nicht nur Studierende in Anspruch nehmen, sondern auch Schüler und Schülerinnen. Jedoch müssen hierfür einige besondere Anforderungen erfüllt sein, um diesen besonderen Kredit gewährt zu bekommen.

Die Besonderheit des Schülerbafögs ist jedoch, dass es sich nicht aus einem Zuschuss und einem zinsverbilligtem Kredit zusammen, wie es bei Studenten der Fall ist, sondern ist ein Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Auch der Begriff hat nichts mit dem herkömmlichen Bafög zu tun, denn das Bafög-Gesetz kennt den Begriff „Schülerbafög“ gar nicht. Durch das Gesetz ist nur bestimmt, dass Schüler einer bestimmten Schulart ebenfalls als förderungswürdig angesehen werden.

Es gibt nach dem Bafög-Gesetz einige Schularten die förderungsfähig sind, wenn sich keine geeignete Schule in der Nähe der Wohnung der Eltern befindet. Des Weiteren dürfen die Schüler nur über ein sehr geringes Einkommen verfügen. Ihre Freibeträge sind wesentlich niedriger als es bei Studenten der Fall ist.

Damit ist nicht genau definiert, wer ein Schüler im Sinne des Gesetzes ist und damit einen Anspruch auf Schülerbafög hat. Es gibt für die Mitarbeiter der Bafög-Ämter Dienstanweisungen, nach denen die Förderwürdigkeit entschieden wird. Fest steht allerdings, dass auch Auszubildende an allgemein bildenden Schulen zu den Schülern gezählt werden. Damit sind auch Schüler und Studenten einer Hochschule, einer höheren Fachschule oder eines Abendgymnasiums in der glücklichen Lage, Schülerbafög beantragen zu können. Im Prinzip gilt das auch für Auszubildende, die ihre theoretische Ausbildung an der Berufsschule absolvieren.

Autor: kb | Veröffentlicht am Montag, 5. Juli 2010
Tags: Zinsen Konditionen Kredite Ausbildung Freibetrag Bafög