Kredite und Darlehen - das müssen Sie wissen
Obwohl diese beiden Begriffe oft als Synonym zueinander verwendet werden, so besteht doch rechtlicher Unterschied zwischen den Begriffen. In Kurzform zusammengefasst: jedes Darlehen ist ein Kredit – aber nicht jeder Kredit ist ein Darlehen.
An einem Kreditgeschäft sind zwei Seiten beteiligt: 1. der Kreditgeber und 2. der Kreditnehmer. Beide Seiten können sowohl Staaten, Firmen, Banken und Privatpersonen sein. Lediglich, wenn der Kreditgeber eine Privatperson ist, gelten leicht andere Regelungen bezüglich des Kreditvertrages.
Vor dem Abschluss eines Kreditvertrages prüft der Kreditgeber die Bonität des Kreditgebers und kann dann entscheiden, den Kredit zu gewähren, höhere Zinsen zu verlangen (meist bei schlechter Bonität) oder den Kredit ganz zu verweigern (keine Kreditwürdigkeit vorhanden). Beide Seiten vereinbaren das Kreditvolumen, die –laufzeit, die Rückzahlungsweise, den Nominalzins auf den Kredit, den Effektivzins (Nominalzins + Kosten und Gebühren während der Laufzeit des Kredites) und ob der Kreditnehmer Bürgschaften oder Sicherheiten hinterlegen muss. Ganz wichtig: alle Bestandteile des Vertrages sollten schriftlich festgehalten sein und alle Fragen VOR der Unterzeichnung des Papiers geklärt sein. Der Kreditnehmer sollte sich Gedanken zu einer Restschuldversicherung machen. Diese verteuert zwar den effektiven Jahreszins, springt aber im Falle einer Zahlungsunfähigkeit durch z.B. Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit ein. Das hat zur Folge, dass neben den dann eintretenden Problemen nicht auch noch der finanzielle Kollaps vor der Tür steht.
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