Kündigung von Versicherungsverträgen: Wie komme ich raus?

Grundsätzlich schriftlich kündigen muss derjenige, der sich von einer überflüssigen oder zu teuren Versicherungen trennen möchte. Die eigenhändige Unterschrift darf dabei nicht fehlen. Die Kündigung kann man durch die Übersendung per Fax mit ausgedrucktem Sendebericht oder durch ein Einschreiben mit Rückschein nachweisen. Die Versicherungsgesellschaft in dem Schreiben aufzufordern, die Kündigung oder den Widerruf schriftlich zu bestätigen, empfiehlt sich außerdem.

Von der Vertragsart hängt ab, welche Kündigungsfristen der Kunde einzuhalten hat. Das seit dem 1.1.2008 ein neues Gesetz für Versicherungsverträge (VVG) gilt, ist zudem zu berücksichtigen. Zwischen Neuverträgen (abgeschlossen ab 1.1.2008) und Altverträgen (abgeschlossen bis zum 31.12.2007) braucht danach seit dem 1.1.2009 nicht mehr unterschieden werden. Für alle Verträge gilt nunmehr gleichermaßen das neue Versicherungsvertragsgesetz.

Die Kunden haben im Hinblick auf das neue Gesetz die Möglichkeit, sich kurz nach den Vertragsverhandlungen wieder von getroffenen Vereinbarungen beziehungsweise unterzeichneten Kontrakten los zu eisen. Bei Lebensversicherungen steht ihnen unabhängig vom Vertriebsweg und der Art des Vertragsabschlusses ein Widerrufsrecht von 30 Tagen zu. Bei anderen Verträgen gilt eine Frist von 14 Tagen.

Kein Widerrufsrecht besteht für einige Sonderfälle. Verträge, die sofortigen Schutz bieten gehören beispielsweise dazu. Außerdem auch Policen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat. Ebenso ein Sonderfall sind Verträge über Pensionskassen, wenn diese auf arbeitsvertraglichen Regelungen beruhen. Wenn diese Verträge allerdings im so genannten Fernabsatz (beispielsweise per Internet) abgeschlossen worden sind, gilt auch dort das Widerrufsrecht.

Zu dem Zeitpunkt, an dem der Kunde alle Informationen und die Belehrung über das Widerrufsrecht in Textform erhalten hat, beginnt die Widerrufsfrist. Nach den Modellen, nach denen Kunden den Versicherungsschutz beantragen können, richtet sich zudem wann diese Phase beginnt.

Weitere kostenlose nützliche Informationen im Hinblick auf Kündigungen und Widerruf von Versicherungsverträgen bieten unter anderem die Verbraucherzentralen.

Autor: jf | Veröffentlicht am Samstag, 20. Juni 2009
Tags: Widerruf Kündigung Versicherungen Versicherungsvertragsgesetz Vertrag VVG Widerrufsrecht