Lastschrift: Einzugsermächtigung oder Abbuchung vom Konto, einfach zu unterscheiden

Die Banken haben verschiedene Methoden eingeführt, anhand derer eine Zahlung vorgenommen werden kann. Die einfachste Methode stellt die Überweisung dar, danach kommt der Dauerauftrag. Als dritte Version wurde die Lastschrift eingeführt. Doch was verbirgt sich hinter der Lastschrift?

Bei einer Lastschrift wird der Zahlungsempfänger ermächtigt, direkt vom Bankkonto des Schuldners seine Forderung abzubuchen. Der Vorteil für den Schuldner besteht darin, dass er nicht selbstständig an wiederkehrende Zahlungen denken muss und somit kein unangenehmes Mahnverfahren gegen ihn eingeleitet werden könnte. Auf der anderen Seite muss der Schuldner natürlich dem Zahlungsempfänger vertrauen können, bzw. sollten immer alle Abbuchungen regelmäßig überprüft werden.

Die Lastschrift kann in zwei Arten eingeteilt werden: - Abbuchungsverfahren - Einzugsermächtigung

Beim Abbuchungsverfahren wird das Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen ermächtigt, Einzüge von einem bestimmten Zahlungsempfänger zu akzeptieren. Sollte der Bank keine Vollmacht für einen bestimmten Zahlungsempfänger vorliegen, so wird eine Lastschrift nicht eingelöst.

Bei der Einzugsermächtigung wird der Zahlungsempfänger direkt vom Zahlungspflichtigen ermächtigt, von seinem Bankkonto bestimmte Beträge zu bestimmten Zeiten abzubuchen. In diesem Fall ist das belastete Kreditinstitut nicht informiert und kann somit keine unberechtigten Lastschriften zurückgehen lassen. Hier liegt es einzig und allein am Zahlungspflichtigen zu überprüfen, ob eine Lastschrift berechtigt ist. Sollte diese unberechtigt ausgeführt worden sein, so kann der Zahlungspflichtige diese innerhalb von sechs Wochen zurückgehen lassen.

Autor: mt | Veröffentlicht am Montag, 3. Januar 2011
Tags: Lastschrift Girokonto Konto Bankkonto Zahlungsverkehr Einzugsermächtigung Lastschriftrückgabe Abbuchungsverfahren