Mehrere Minijobs nebenbei: geht das?
Viele möchten sich nebenbei Geld dazu verdienen. Ein Urlaub, neue Wohnungseinrichtung oder andere Sonderwünsche lassen sich damit leichter finanzieren. Wer all zu fleißig ist, sollte aber aufpassen, dass nicht am Ende kaum mehr etwas übrig bleibt.
Ein böse Überraschung haben schon viele erlebt, die neben einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung noch Nebenjobs haben. Hier gilt nämlich nicht das Prinzip, das mehrere Nebenjobs zusammengezählt werden, und bis 400,-- € als Minijobs gelten. Es wurde vielmehr festgelegt, dass nur ein Nebenjob, und zwar der, der zuerst angemeldet wurde, als Minijob gilt, der zweite wird sozialversicherungspflichtig. Das heißt, etwa 20% Sozialabgaben und Lohnsteuerklasse sechs – da bleibt vom Brutto maximal noch die Hälfte übrig, falls überhaupt so viel.. Das muss nicht sein!
Als Beispiel sei hier genannt die junge Frau, die sich gelegentlich Samstag abends als Kellnerin in der Disco ein paar Euro dazu verdient. Um sie nicht ständig an -und abmelden zu müssen, lässt der Besitzer sie durchweg als Aushilfe angemeldet. Da in den Sommermonaten in der Disco nicht viel los ist, nimmt sie noch einen anderen Job als Kellnerin an, wo sie an ein paar Wochenenden eingesetzt wird.
Dieser Job kann nun nicht als Minijob abgerechnet werden. Wer das weiß, reagiert entsprechend. Also, Minijobs sind eine tolle Sache, aber im Zweifel lieber nochmal nachfragen, und sich vom Arbeitgeber die Konditionen genau erklären lassen – damit es bei der Abrechnung kein böses Erwachen gibt.
Autor: ck | Veröffentlicht am Dienstag, 21. September 2010
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