Mehrere Nebenjobs: worauf muss man achten?
Viele arbeiten heute in einem Nebenjob. Nicht selten bestreiten sie gar mit mehreren Nebenjobs ihren Lebensunterhalt, da sie keinen „richtigen“ Job finden. Seit der Einführung der sogenannten Minijobs – den Beschäftigungsverhältnissen unter 400,-- € - bleibt vom Brutto fast alles übrig. Aber Vorsicht! Es gibt einige Tücken.
Grundsätzlich ist es so, dass bei einem Minijob bis 400,- € monatlich Brutto verdient werden können, ohne dass davon Abzüge vorgenommen werden. Lediglich der Arbeitgeber zahlt auf dieses Brutto 30% pauschale Abgaben an Kranken- und Rentenversicherung und Steuer. Die 2% Steuer, die darin enthalten sind, wälzen allerdings viele Arbeitgeber an den Arbeitnehmer ab, so dass letztendlich ein Abzug von 2% vom Brutto anfällt. Diese Regelung gilt sowohl dann, wenn man einen „richtigen Job“ hat – also einen, bei dem man sozialversicherungspflichtig angemeldet ist, als auch, wenn man nur diesen Nebenjob hat.
Schwierig wird es dann, wenn man zum Beispiel zwei Nebenjobs hat. In diesem Fall werden beide Verdienste zusammengezählt. Verdient man etwa beim einem regelmäßig 300,-- € und beim zweiten 200,-- €, kommt man mit zusammen 500,-- € mit beiden Jobs in die Sozialversicherungspflicht. Bei unregelmäßigen Verdiensten wird der Durchschnitt genommen. Dies prüft die Minijob-Zentrale übrigens ab. Das Ganze wird dann uninteressant, da man nun zwei Lohnsteuerkarten benötigt.
Die zweite ist immer die Steuerklasse sechs, woraus sich soviel Abzüge ergeben, dass man den Spaß an der Arbeit leicht verliert. Man erhält zwar die zuviel bezahlte Steuer beim Lohnsteuerjahresausgleich wieder raus, aber in der Zwischenzeit ärgert man sich doch. Da bleibt nur eines – sich vor der Aufnahme eines zweiten Minijobs genau erkundigen und vom Arbeitgeber durchrechnen lassen, sonst erlebt man vielleicht eine böse Überraschung.
Autor: ck | Veröffentlicht am Dienstag, 21. September 2010
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