Mietschulden: so vermeidet man die Kündigung

Mietschulden sind in etwa das Schlimmst was einem passieren kann, denn zahlt man seine Miete nicht oder nur teilweise, dann steht dem Vermieter das recht zur Kündigung zu. Für den Mieter bedeutet dies: Obdachlosigkeit.

Genauer gesagt darf der Vermieter dem Mieter kündigen, wenn dieser zwei Monate lang die Miete nur teilweise oder gar nicht gezahlt hat. Der gesamte Rückstand der Miete muss dabei aber mindestens eine Monatsmiete ausmachen. Ferner kann der Vermieter auch die Kündigung aussprechen, wenn der Mieter generell unpünktlich bezahlt und man es dem Vermieter nicht zumuten kann, das Mietverhältnis fortsetzen.

Mietschulden können schneller zustande kommen, als viele meinen werden. Gerät ein Mieter in einen finanziell schwierige Situation und kann seine Miete nicht mehr bezahlen, sollte er dies nicht auf sich beruhen lassen. Die Folgen sind einfach zu schwerwiegend. Entscheidend ist es, sofort mit dem Vermieter in Kontakt zu treten und eine Ratenzahlung der offenen Beträge zu vereinbaren. Vermieter möchte schon gerne ihr Geld bekommen und werden daher sicherlich einer Ratenzahlungsvereinbarung zustimmen. Ferner sollte man sich an das Arbeitsamt bzw. den Landkreis wenden, denn es gibt in vielen Fällen Zuschüsse zur Miete, wenn das eigene Einkommen nicht mehr ausreicht.

Schlussendlich sollte man sich aber auch Gedanken darüber machen, wie es überhaupt zu dieser Situation kommen konnte. Ist es das eigene Konsumverhalten welches zu den Mietschulden geführt hat, muss man seine gesamte Einkommens- und Ausgabenstruktur überdenken - und es besser machen.

Autor: kb | Veröffentlicht am Mittwoch, 25. August 2010
Tags: Schulden Schuldenfalle Ratenzahlung Mietschulden Zuschuss Wohngeld