Minijob (D): Mehr als 400 € verdienen möglich? Was passiert bei Überschreitung?
Eigentlich besteht bei der sogenannten Minijob-Regelung eine klare Gesetzgebung. Beträgt das sozialversicherungspflichtige Einkommen mehr als 400 EURO wird das Beschäftigungsverhältnis sozialversicherungspflichtig. Das bedeutet für den Arbeitnehmer, dass Abgaben für Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung sowie Lohnsteuer nach der entsprechenden Steuerklasse abgezogen werden. Das übliche Verhältnis Brutto gleich Netto, gilt dann nicht mehr.
Allerdings gibt es – wie immer im den gesetzlichen Bestimmungen – Ausnahmeregelungen.
Eine Regelung ist das Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, die Zahlung einer Jahresprämie oder ähnliches. In diesem Fall wird nämlich geprüft, ob im Jahresdurchschnitt der monatliche Betrag von 400 € nicht überschritten wird. Verdient man zum Beispiel monatlich 360 € und erhält 100 € Urlaubsgeld und 350 € Weihnachtsgeld, bleibt das Arbeitsverhältnis trotzdem ein Minijob. Die Rechnung:
12 Monate x 360 € = 4320 € 4320 € + 100 € + 350 € = 4770 € Jahresverdienst 4770 € : 12 Monate = 397,50 € durchschnittlicher monatlicher Verdienst
Eine weitere Ausnahmeregelung besteht, wenn man unvorhergesehen, etwa wegen Krankheit eines Kollegen, Mehrarbeit leistet und über 400 € im Monat verdient. Der Arbeitgeber muss in dem Fall nachweisen, dass kein anderer die Arbeit vornehmen konnte, und der erhöhte Arbeitsaufwand nicht planbar war. Urlaub, zusätzliche Aufträge oder ähnliches gelten dabei nicht! Die Fälle sind also sehr begrenzt.
Treffen eine dieser Möglichkeiten zu, bleibt das Arbeitsverhältnis ein Minijob und wird lediglich mit pauschalen Abgaben belastet – auch der Betrag der die 400 €-Grenze überschreitet.
Autor: ck | Veröffentlicht am Dienstag, 11. Januar 2011
Tags: Nebenjob Geld verdienen Minijob dazuverdienen Mehrarbeit Sonderregelungen