Mit der Privatinsolvenz raus aus den Schulden (D): Voraussetzung Überschuldung
Wachsen einem die Schulden über den Kopf und man hat bereits alles versucht, um sie in den Griff zu bekommen, ist der letzte Ausweg meist eine Privatinsolvenz. Um in die Insolvenz gehen zu können, muss eine Überschuldung vorliegen. Dies heißt, dass der Schuldner mit seinem Einkommen und der Pfändung seiner Wertsachen seine Schulden dennoch nicht in den nächsten sechs Jahren begleichen kann. Liegt eine Überschuldung nachweislich vor, muss sich der Schuldner an eine Beratungsstelle wenden, die gemeinsam mit dem Schuldner einen Schuldenbereinigungsplan aufstellt.
Das Ziel dieses Plans ist es, sich mit allen Gläubigern außergerichtlich zu einigen. Für den Schuldenbereinigungsplan wird eine Aufstellung über die Liquidität und die Verbindlichkeiten des Schuldners gemacht. Anschließend werden den Gläubigern Angebote zu einem Vergleich gemacht. Lehnt ein einziger Gläubiger den Vergleich ab, der Schuldenbereinigungsplan gescheitert und eine Privatinsolvenz nicht mehr abwendbar.
Nun versucht das Gericht ebenfalls, den Schuldenbereinigungsplan umzusetzen. Lehnen hier mehr als die Hälfte der Gläubiger ab, geht es in das vereinfachte Insolvenzverfahren. Dies heißt, dass das noch vorhandene Vermögen des Schuldners anteilmäßig an die Gläubiger verteilt wird. Hierfür wird eine Tabelle mit einer Übersicht des Rückzahlungsplanes erstellt.
Jetzt beginnt die Wohlverhaltensphase. Der Insolvenzverwalter des Schuldners steht ihm in dieser Phase, die insgesamt sechs Jahre andauert, zur Seite. Bis zur Pfändungsgrenze wird nun alles, was der Schuldner in dieser Zeit verdient, an die Gläubiger verteilt. Nach Ablauf der sechs Jahre kommt es dann zu einer Restschuldbefreiung und die Gläubiger können noch ausstehende Schulden nicht mehr einklagen. Die Chance auf einen Neubeginn ohne Schulden!
Autor: jk | Veröffentlicht am Mittwoch, 12. Januar 2011
Tags: Insolvenz Überschuldung Schulden loswerden Wohlverhaltensphase Schuldenfreiheit