Mit Immobilien-Abschreibungen Steuern sparen
Steuern und damit Geld einzusparen, ist immer ein Thema, egal um was es im Einzelnen geht. Auch Käufer von sogenannten Rendite-Immobilien können sparen. Das wird möglich, indem Darlehenszinsen und Abschreibungen von der Steuer abgesetzt werden. Das bedeutet, dass bei einer Immobilie als Kapitalanlage nicht nur von den Mieteinnahmen profitiert wird. Diese Investition kann durchaus auch aus steuerlichen Gesichtspunkten interessant sein. Denn außer den Kreditzinsen kann auch die Abschreibung steuerlich geltend gemacht werden.
Dem liegt die Tatsache zugrunde, dass davon ausgegangen wird, dass sich ein Gebäude über die Jahre abnutzt und somit jedes Jahr weniger Wert ist, bis es am Ende der Nutzungsdauer sogar wertlos geworden ist. Deshalb ist es dem Käufer von Immobilien möglich, Herstellungs- und Anschaffungskosten im Laufe vieler Jahre von der Steuer abzusetzen. Diese Abschreibung wird fachlich Absetzung für Abnutzung, kurz AfA, genannt. Für Neu- und Altbauten gilt seit einigen Jahren eine fast einheitliche Regelung. Für Neubauten gibt es heute nur noch die lineare AfA, die ehemals gängige degressive AfA für Neubauten wurde abgeschafft. Ein linearer Abschreibungssatz bedeutet, dass er über den gesamten Zeitraum unverändert bleibt.
Für Grundstücke kann keine AfA geltend gemacht werden. Das ist nur für das Gebäude möglich. Ein Grundstück unterliegt keiner Abnutzung. Wird beispielsweise am Ende der Nutzungsdauer das Haus abgerissen, ist das dazugehörige Grundstück natürlich immer noch vorhanden und es kann jederzeit neu bebaut werden.
Autor: ks | Veröffentlicht am Montag, 27. September 2010
Tags: Immobilien Rendite Grundstück Steuer Abschreibung Kapitalanlage AfA Neubauten Abnutzung