Mit Vermögenswirksamen Leistungen (VWL, VL) vorsorgen - wie geht das?
Den Ausdruck „vermögenswirksame Leistungen“ - kurz auch „VWL“ oder „VL“ genannt - haben sicherlich schon viele gehört. Aber was verbirgt sich hinter diesem Begriff?
Man versteht darunter ein über sechs Jahre hinweg kontinuierliches Ansparen von kleineren monatlichen Beträgen, das zum Teil von Arbeitgeber und auch von staatlicher Seite bezuschusst wird.
In vielen Tarifverträgen wurde die Zahlung von VL vom Arbeitgeber vereinbart. Es gibt aber auch viele Firmen, die diese Beiträge für Ihre Arbeitnehmer freiwillig übernehmen. Falls man allerdings nicht zu diesem Glücklichen gehört, lohnt sich diese Sparform schon aufgrund der relativ hohen staatlichen Förderung. Der Zuschuss ist jedoch beschränkt auf diejenigen, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 20.000 EURO nicht überschreitet. Bei Verheirateten gilt die doppelte Summe.
Wer in diese Verdienstgruppe fällt, kann sich für einen Bausparvertrag oder für ein „Beteiligungssparen“, wie etwa Aktienfonds entscheiden. Die Arbeitnehmer-Sparzulage – so nennt sich der staatliche Zuschuss – beträgt bei Bausparverträgen 8% auf maximal 470 EURO und bei Beteiligungssparen 20% auf maximal 400 EURO. Man kann also mit maximal 43 EUR bzw. 80 EURO pro Jahr als Zuschuss rechnen.
Sicherlich diese Beträge reißen einem nicht vom Stuhl. Hat man allerdings vor, einen regelmäßigen Sparvertrag abzuschließen, lohnt es sich, über diese Möglichkeit nachzudenken, denn auch mit kleinen Beträgen kommt mit den Jahren ein kleines Sümmchen zusammen.
Autor: ck | Veröffentlicht am Dienstag, 11. Januar 2011
Tags: Vorsorge vorsorgen Vermögenswirksame Leistungen Arbeitnehmer-Sparzulage monatliches Sparen